BGH-Urteil: endlich Rechtssicherheit für Online-Portal-Betreiber

Internetplattform-Betreiber, die zulassen, dass Nutzer eigene Beiträge einstellen, lebten lange wie “auf Messers Schneide”. Wer war verantwortlich für unzulässige Inhalte? Für Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen, Verletzungen des Persönlichkeitsrechts? Nun endlich liegt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vor, das Klarheit und Rechtssicherheit bringt.

Portalbetreiber sind dann verantwortlich für die eingestellten Inhalte, wenn sie sich die Beiträge der Nutzer zu eigen machen. Ein Zu-Eigenmachen wird dann angenommen, wenn die Inhalte redaktionell auf die Seite mit eingebunden werden und sich die Plattform die Nutzungsrechte über die AGB’s weitgehend hat einräumen lassen.

Sind Inhalte, Kommentare, Fotos etc. von Community-Mitgliedern, die eine Online-Plattform eigenverantwortlich nutzen, rechtswidrig, verletzten diese das Urheberrecht oder Persönlichkeitsrechte, muss der Betreiber diese zwar auf berechtigte Aufforderung hin entfernen,  ist jedoch nicht gezwungen, präventiv tätig zu werden.
Den ganzen Beitrag in den Steadynews

Print

Bisher keine Kommentare.

Hinterlassen Sie einen Kommentar