Änderungen bei der Besteuerung von Investmentfonds

Die Reform der Investmentbesteuerung betrifft insbesondere Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds. Damit soll das System einfacher werden und es sollen Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Auf inländische Dividendenerträge und inländische Immobilienerträge fallen künftig auf Fondsebene 15 Prozent Steuer an – ganz gleich, ob Fonds und Anleger im In- oder Ausland sitzen.

Die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene wird pauschal ausgeglichen, indem die Investmenterträge beim Anleger teilweise steuerfrei bleiben. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, richtet sich nach der Art des Fonds.

Erfolgt keine oder eine nur geringe Ausschüttung, wird ersatzweise eine sogenannte Vorabpauschale besteuert. Obwohl sich somit viele Neuerungen ergeben, wird die neue Besteuerung – was die Höhe der Steuer betrifft – für die meisten Anleger kaum einen Unterschied gegenüber der bisherigen Rechtslage mit sich bringen.

Der Bestandsschutz für vor 2009 gekaufte Fonds entfällt; sie verlieren ihre Steuerfreiheit. Aber: Für Wertzuwächse bei diesen Anteilen gilt ab 2018 ein Freibetrag von 100.000 Euro.

 

 

Quelle: Infodienst Recht+Steuern der LBS