Änderungen in der Pflegeversicherung

Rund 2,7 Millionen Menschen sind in Deutschland derzeit pflegebedürftig. Tendenz stark steigend. Aber nur 1/3 aller Pflegebedürftigen sind in Pflegeinstitutionen untergebracht. Die meisten Menschen werden also zu Hause von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten versorgt. Dies hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, eine neue Grundlage für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zum 1.1.2017 zu verabschieden.

Was hat sich nun genau in der gesetzlichen Pflegeversicherung seit dem 1.1.2017 geändert?

Die auffälligste Änderung ist die Umstellung von 3 Pflegestufen auf  5 Pflegegrade. Eine weitere wichtige Änderung ist die deutlich höhere Gewichtung von Demenzerkrankungen. Mit dem neuen Begutachtungsverfahren sollen individuelle Pflegebedürfnisse besser berücksichtigt werden. Der Fokus liegt auf dem Erhalt der Selbstständigkeit der zu pflegenden Person. Dazu werden seine Fähigkeiten in 6 Bereichen bewertet.

Die aktuellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sehen Sie hier:

Pflege ist und bleibt teuer. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten nicht.

Denken Sie auch, dass es Sie nicht treffen und in einem Pflegefall die gesetzliche Pflegeversicherung schon ausreichen wird? Leider gibt es immer noch viele „Pflege-Irrtümer“. Denn die Realität sieht ganz anders aus. Fast 75% der Frauen, die jetzt 30 Jahre alt sind, werden vermutlich ein Pflegefall werden. Die durchschnittlichen Kosten für ein Pflegeheim liegen bei 3.600 Euro pro Monat.  Selbst wenn die gesetzliche Pflegeversicherung die Maximalleistung von 2.005 Euro zahlt, bleiben immer noch fast 1.600 Euro Eigenbeteiligung! Und bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von über 8 Jahren müssen sie durchschnittlich über 157.000 Euro finanzieren oder Ihre Familie muss meist Vorleistungen des Sozialamts erstatten. Bei diesen realistischen Aussichten ist eine frühzeitige Absicherung mit einer privaten Pflegeversicherung absolut notwendig. Und die ist gar nicht so teuer. Um z. B. eine Versorgungslücke von 1.600 Euro im Monat zu schließen, zahlt ein 40-Jähriger abzgl. der 5,– Euro staatliche Förderung nur 29,00 Euro monatlich.