Die Leistungen der Krankenkassen sind bei Zahnersatz eher gering. Eigenanteile von hunderten oder tausend Euro sind durchaus keine Seltenheit. Wollen Sie sich davor schützen, ist der Abschluss einer Zahnzusatz-Versicherung sinnvoll.
Wir haben daher zusammen mit unserem Versicherungspartner HanseMerkur eine besondere „Zahnaktion“ gestartet:
Sie haben einen sofortigen Leistungsanspruch ab Versicherungsbeginn, da wir auf die branchenübliche Wartezeit von 8 Monaten verzichten.
Diesen Aktionsvorteil können Sie bis zum 31. März 2016 für sich nutzen.
Hier habe ich Ihnen die besonderen Vorteile unseres Angebotes einmal aufgelistet:
- Sie sind Privatpatient bei Ihrem Zahnarzt
- Sie erhalten bis zu 100 % der Kosten Ihrer Zahnersatzrechnung erstattet
- Die Leistungen sind unabhängig vom Stand Ihres Zahn-Bonusheftes
- Es gibt kein Höchstaufnahmealter
- Ab einem Alter von 20 Jahren gibt es keine altersbedingten Beitragserhöhungen mehr – und das ein Leben lang
Die Stiftung Warentest sagt dazu übrigens „Ein ausgezeichnetes Angebot“.
Wir halten zwei unterschiedliche Tarife für Sie bereit:
DentPLUS T (EZ+EZT) und DentPLUS (EZ+EZE)
Hier zunächst die Details zum Tarif DentPLUS T (EZ+EZT):
- Leistungen für die medizinisch ausreichende Regelversorgung bis zu 100 Prozent
- Leistungen auf privat-zahnärztlichem Niveau bis zu 90 Prozent
- Kostenübernahme für Zahnersatz, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Implantate zu 90 Prozent
Dazu habe ich Ihnen mal ein Rechenbeispiel aus der Praxis zusammengestellt:
Im 4. Versicherungsjahr muss bei einer Zahnersatzbehandlung eine Verblendkeramikbrücke im Unterkiefer eingesetzt werden.
- Die Zahnarztrechnung hierfür beträgt 2.000,00 Euro.
- Der Festzuschuss der Krankenkasse bei 5-jähriger-Prophylaxe beträgt 414,72 Euro.
- Der Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung beläuft sich auf 1.585,28 Euro.
- Die Leistung aus der Versicherung DentPLUS T beträgt 1.385,28 Euro.
- Es verbleibt ein Eigenanteil von lediglich 200,00 Euro.
Wichtige Hinweise:
Bei DentPLUS T gelten in den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) folgende Erstattungshöchstbeträge für Zahnersatz: 1. VJ max. 600,– Euro; 1.–2. VJ max. 1.200,– Euro; 1.–3. VJ max. 1.800,– Euro; 1.–4. VJ max. 2.400,– Euro; ab dem 5. VJ und bei Unfällen unbegrenzt.
Hier können Sie den Tarif DentPLUS T (EZ+EZT) berechnen und den Vertrag online abschließen
Der Tarif DentPLUS (EZ+EZE) beinhaltet Leistungen für die medizinisch ausreichende Regelversorgung bis zu 50 Prozent, Leistungen auf privat-zahnärztlichem Niveau bis zu 50 Prozent sowie die Kostenübernahme für Zahnersatz, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Implantate ebenfalls bis zu 50 Prozent.
Auch dazu einmal ein Rechenbeispiel aus der Praxis:
Kosten für die Überkronung eines Backenzahnes und die Versorgung eines fehlenden Backenzahnes mit einer Brücke im 4. Versicherungsjahr.
- Die Zahnarztrechnung beträgt 1.740,68 Euro.
- Der Festzuschuss der Krankenkasse bei 5-jähriger-Prophylaxe beträgt 568,02 Euro.
- Der Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung beläuft sich auf 1.172,66 Euro.
- Die Leistung aus der Versicherung DentPLUS beträgt 870,34 Euro.
- Es verbleibt lediglich ein Eigenanteil von 302,32 Euro.
Wichtige Hinweise:
Bei DentPLUS gelten in den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) folgende Erstattungshöchstbeträge für Zahnersatz: 1. VJ max. 300,– Euro; 1.–2. VJ max. 600,– Euro; 1.–3. VJ max. 900,– Euro; 1.–4. VJ max. 1.200,– Euro; ab dem 5. VJ und bei Unfällen unbegrenzt.
Hier können Sie den Tarif DentPLUS (EZ+EZE) berechnen und den Vertrag online abschließen
„Aktion Zahnzusatzversicherung“: Fachberater Carsten Gallwas schreibt in unserem Blog über diese besondere Aktion, die…
Posted by Sparkasse Witten on Freitag, 22. Januar 2016