Auf Eisplatte ausgerutscht: Eigene Schuld oder nicht?

Auf Eisplatte ausgerutscht
Auf Eisplatte ausgerutscht

Auf Eisplatte ausgerutscht

Haftet ein Vermieter für jeden entstandenen „Winterunfall“, ween er bei Eis und Schnee eine Räumpflicht hat?

Der Fall
Es dürfte einer der kürzesten Ausflüge gewesen sein, die ein Mieter jemals unternommen hatte. Er fuhr mit seinem Auto rückwärts aus der gemieteten Garage und landete schon nach wenigen Metern auf einem Mäuerchen. Der PKW war auf einer von Schnee bedeckten Eisplatte ins Rutschen gekommen. Reparaturkosten und Wertminderung betrugen insgesamt etwa 2.500 Euro, die der Geschädigte vom Vermieter der Garage wegen Vernachlässigung der Räumpflichten forderte.

Das Urteil
Das Amtsgericht entschied, dass dem Mieter kein Schadenersatz zustehe. Er habe schon beim Betreten der Garage klar erkennen können, „dass keine Maßnahme gegen Winterglätte vorgenommen worden war und sich das Grundstück in einem Zustand befand, der einem normalen Befahren entgegenstand“. Wenn man angesichts einer derartigen Situation trotzdem losfahre, dann müsse man „sich mit dem Fahrzeug entsprechend vortasten“. Dazu gehöre es, „extrem langsam und ohne Ruckeln“ zu fahren. Auf diese Weise könne ein Wegrutschen des Autos verhindert werden (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 232 C 71/10).

Quelle Text und Bild: LBS, Infodienst Recht und Steuern