Ausblick auf 2014: Was sich im neuen Jahr so ändert

Ausblick auf 2014: Was sich im neuen Jahr so ändert
Ausblick auf 2014: Was sich im neuen Jahr so ändert

Ausblick auf 2014: Was sich im neuen Jahr so ändert

2014 gibt es zahlreiche Veränderungen, von denen sich zu wissen lohnt.

  • SEPA-Umstellung
  • Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht
  • Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
  • Wohn-Riester wird flexibler
  • Grunderwerbsteuer steigt in vier Bundesländern
  • Neues Widerrufsrecht ab Juni 2014
  • Berufsunfähigkeitsversicherung wird staatlich gefördert
  • Neue Energieeinsparverordnung
  • Reisekostenreform 2014
  • Neues Fahreignungs-Bewertungssystem ab Mai 2014
  • Lettland führt den Euro ein

SEPA-Umstellung 
Lang angekündigt und ab 1. Februar 2014 verbindlich: Die SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) kommt und verändert den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland.

Durch die SEPA-Migrationsverordnung vom März 2012 wird festgelegt, dass auch die deutschen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 abgeschaltet werden müssen. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro müssen ab dann nach dem neuen europaweit einheitlichen Verfahren vorgenommen werden. Für Privatkunden gibt es allerdings Übergangsfristen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Elektronische Gesundheitskarte löst Krankenversichertenkarte ab
Zum 31. Dezember 2013 verlieren die alten Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit als Nachweis für die Inanspruchnahme ambulanter ärztlicher Leistungen – unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 wären damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten gültig. Es soll aber eine Übergangsfrist bis zum 30. September geben.
 
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Gut verdienende Arbeitnehmer müssen 2014 mehr Sozialversicherungsbeiträge abführen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich in Westdeutschland von 5.800 auf 5.950 Euro. In den östlichen Bundesländern steigt die Grenze um 100 auf 5.000 Euro.

In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge erhoben werden, in Ost- und Westdeutschland einheitlich auf 4.050 Euro.

Wohn-Riester wird flexibler
Bausparer können 2014 schon während der Ansparphase Kapital aus ihrem Riester-Bausparvertrag entnehmen, um das Geld für die Entschuldung der selbst genutzten Immobilie einzusetzen. Bisher war dies nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Riester-Vertrags zulässig.

Dabei sind unterschiedliche Formen der Kapitalentnahme denkbar: Sparer können sich zwischen einer anteiligen und vollständigen Kapitalentnahme entscheiden. Im letzteren Fall müssen mindestens 3.000 Euro auf dem Vertrag verbleiben.

Hinzu kommen weitere Erleichterungen durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz: So können Sparer beispielsweise ihr gefördertes Riester-Guthaben unter bestimmten Voraussetzungen auch für Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren einsetzen. Alters- und behindertengerechte Umbauten sind somit ab 2014 in die Eigenheimrenten-Förderung eingeschlossen.

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Grunderwerbsteuer steigt in vier Bundesländern, aber nicht in NRW
In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen Immobilienkäufer ab dem 1. Januar 2014 bei der Grundgewerbesteuer tiefer in die Tasche greifen: Sie erhöht sich um bis zu 1,5 Prozent.
 
Berufsunfähigkeitsversicherung wird staatlich gefördert
Mehr Förderung für die private Vorsorge: Im Zuge des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes sind die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab 2014 von der Steuer absetzbar.

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist eine lebenslange Rentenzahlung. Bisher zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nur bis zum 67. Lebensjahr. Für eine lebenslange Rente ist mit deutlich höheren Beiträgen zu rechnen.

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EU-Verbraucherrechterichtlinie mit neuem Widerrufsrecht ab Juni 2014
Am 13. Juni 2014 tritt im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie ein neues Gesetz in Kraft, das die Laune vieler eingefleischter Online-Shopper trüben wird: Kostenloses Zurücksenden von Ware ohne Widerrufserklärung könnte bald Schnee von gestern sein. Ausnahmen sind allerdings denkbar, wenn der Verkäufer den Kunden nicht ordnungsgemäß über die Pflicht zur Übernahme der Kosten informiert beziehungsweise sich selbst bereit erklärt, diese zu tragen. Im Fall eines Widerrufs wird es nicht mehr ausreichend sein, die bestellte Ware einfach zurückzusenden: Künftig müssen Verbraucher den Widerruf zusätzlich ausdrücklich erklären, beispielsweise mit einem Formblatt.

Neue Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor tritt voraussichtlich am 1. Mai 2014 in Kraft. Durch sie werden die Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten um einmalig 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ab dem 1. Januar 2016 angehoben.
 
Alles beim Alten: Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor. Verkäufer und Vermieter sind jedoch verpflichtet, den Energieausweis (Kopie oder Original) an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben – bereits zum Zeitpunkt der Besichtigung.

Reisekostenreform 2014
Am 1. Januar 2014 tritt das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerrechtlichen Reisekostenrechts“ in Kraft. Ziel ist es, durch praxisgerechtere Regelungen den Verwaltungsaufwand von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Finanzverwaltung reduzieren.

Änderungen ergeben sich nicht nur durch den Wechsel von der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ zum neuen Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“. Weitere Neuerungen sind bei der steuerfreien Erstattung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und bei doppelter Haushaltsführung zu beachten.     
 
Neues Fahreignungs-Bewertungssystem ab Mai 2014
Flensburg 2.0: Das neue Fahreignungsregister (FAER) tritt zum 1. Mai 2014 in Kraft und löst damit das Verkehrszentralregister (VZR) ab. Es soll einfacher, transparenter und gerechter sein und einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.
 
Statt wie bisher 7 definiert das neue Punktesystem nur noch 3 Kategorien, in denen Fahrzeugführer je nach Schwere des Vergehens mit 1, 2 oder 3 Punkten bestraft werden. Allerdings ist der Führerschein dann schon bei 8 Punkten statt wie bisher bei 18 Punkten in Flensburg weg. Punkte verjähren zukünftig getrennt, je nach Schwere nach zweieinhalb bis zehn Jahren. Vorausschauendes Fahren ist daher weiterhin der beste Weg, um sich vor Punkten, Führerscheinentzug und Idiotentest zu schützen.
 
Lettland führt den Euro ein
„Laipni lūdzam!“ heißt „Willkommen!“ auf Lettisch. Das baltische Land verabschiedet sich zum 1. Januar 2014 von seiner nationalen Währung und führt, zehn Jahre nach seinem Beitritt zur Europäischen Union, den Euro ein. Die EU-Finanzminister billigten in Brüssel mehrere Rechtsakte, die die Aufnahme ins gemeinsame Währungsgebiet ermöglichen. Lettland ist damit das 18. Land der Währungsgemeinschaft.