Ein Autokauf geht meist einher mit einer Probefahrt. Doch was sollte man bei einer Probefahrt unbedingt beachten? Hier finden Sie Tipps und Tricks von Gebrauchtwagen.de, wie Sie Ihren potenziellen Gebrauchten auf Herz und Nieren prüfen können.
Vorbereitung
Das Radio sollte bei der Probefahrt ausgeschaltet sein, um besser auf ungewöhnliche Geräusche achten zu können. Fahren Sie nicht in den Hauptverkehrszeiten, um unnötige Staus zu vermeiden. Nehmen Sie sich genügend Zeit für die Fahrt, da bestimmte Mängel erst auftreten, wenn der Motor warmgelaufen ist. Deshalb sollten Sie mindestens 30 Minuten einplanen. Testen Sie das Auto auch außerorts und unter allen möglichen Bedingungen. Dazu gehört die Fahrt auf unterschiedlichen Straßenbelägen, auf der Autobahn, in Kurvenlagen und wenn möglich im bergigen Umland.
Und auch ein Stopp an der Waschanlage sollte dazu gehören, da hier Undichtigkeiten im Boden erkannt werden können.
Tipps im Vorfeld
Bei der Besichtigung sollten immer vier Augen den Gebrauchtwagen unter die Lupe nehmen. Lassen Sie sich von einer Vertrauens- oder Fachperson begleiten. Sie ist meist objektiver Begutachter und kann bei einem möglichen Unfall während der Probefahrt als Zeuge auftreten. Der Verkäufer sollte einen seriösen Eindruck machen und Sie nicht unter Druck setzen oder unnötig ablenken. Lassen Sie sich genügend Zeit bei Ihrer Auswahl und dem Qualitäts-Check. Verzichten Sie lieber auf den Kauf, wenn Sie der Verkäufer mit vagen Ausreden oder Versprechen lockt. Als Käufer sollten Sie stets darauf achten, dass der Anbieter alle Angaben zum Fahrzeug im Vertrag schriftlich niederlegt. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite, um bei späteren Schäden eine Reklamation durchzusetzen. Bestehen Sie unbedingt auf eine Probefahrt und testen Sie den Wagen auf verschiedenen Straßenbelägen. Wählen Sie schon im Voraus eine mögliche Teststrecke. Denken Sie bei einer Testfahrt daran, Ihren Führerschein mitzunehmen – auch bei kurzen Strecken.
Während der Fahrt
Der kalte Motor muss sofort anspringen und rund laufen. Es dürfen keine Nebengeräusche zu hören sein.
- Klappern deutet auf defekte Kolben hin, Klopfen wird durch Lagerschäden verursacht.
- Knallt der Motor, ist meist ein kaputter Auspuff schuld.
- Qualmt der Motor schwarz aus der Auspuffanlage, deutet das auf einen hohen Ölverbrauch hin. Hier steht eine teure und aufwändige Reparatur aus.
- Die Schaltung sollte leicht, lautlos und exakt funktionieren. Auftretende Geräusche bedeuten Abnutzung oder Schäden. Die Kupplung darf nicht beim Anfahren rucken.
- Achten Sie darauf, ob das Fahrzeug spontan auf Lenkeinschlägereagiert. Ist auf schlechter Straße ein Poltern zu hören, ist das meist ein Anzeichen für ausgeschlagene Radaufhängungen oder Dämpferbefestigungen.
- Bremsen Sie auf gerader Straße, muss das Auto in der Spur bleiben.Die Bremsen dürfen nicht schief ziehen, rubbeln oder sonstige Geräusche erzeugen.
- Die Höchstgeschwindigkeit, die im Kfz-Schein ausgewiesen ist, muss auf ebener Straße mühelos erreichbar sein.
- Die Kühlwasser-Temperatur bleibt in einem einwandfreien Gebrauchtwagen stets im grünen Bereich.
Auch nach der Fahrt sollte ein Blick unter die Motorhaube erlaubt sein. Achten Sie darauf, dass kein Öl unter dem Motorraum abtropft.
Wer haftet beim Schaden während der Probefahrt?
Die Haftung im Schadensfall ist abhängig vom Verkäufer. Kaufen Sie bei einem gewerblichen Händler, haftet der Käufer in der Regel nicht, wenn ein Schaden entsteht. Die Vorführwagen sind meist vollkaskoversichert. Als Ausnahmen gelten grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fahrverhalten (z.B. überhöhte Geschwindigkeit). In diesen Fällen kann der Händler Schadenersatz vom Probefahrer verlangen.
Wer seinen Gebrauchten jedoch bei einem privaten Anbieter kauft und bei der Probefahrt einen Unfall verschuldet, haftet in vollem Umfang. Aber Vorsicht! Die Privathaftpflichtversicherung tritt für Schäden während einer Probefahrt nicht ein. Und das kann für den Testfahrer teuer werden. Vertrauen Sie deshalb nicht darauf, dass der Wagen vollkaskoversichert ist.
Untersuchen Sie das Fahrzeug vor der Fahrt auf Schäden. Möglicherweise macht der Verkäufer Sie sonst für Altschäden haftbar, die Sie nicht selbst verursacht haben. In jedem Fall muss der Probefahrer nachweisen, dass der Schaden nicht vom ihm verursacht wurde. Hier kommt es Ihnen zugute, wenn Sie eine Person Ihres Vertrauens bei der Probefahrt begleitet. Oder Sie vereinbaren einen Haftungsausschluss vor der Probefahrt oder einigen sich darauf, die Kosten bei einem Unfall zu teilen. In jedem Fall sollten Sie alles schriftlich fixieren.
Unabhängiges Gutachten
Sie können Ihr Wunschfahrzeug auch von einem Kfz-Sachverständigen überprüfen und bewerten lassen. Kfz-Sachverständige finden Sie in aller Regel in den Branchenverzeichnissen. Außerdem bieten diesen Service auch Automobilclubs oder Dienstleistungsunternehmen wie TÜV und DEKRA.
Autorin:
Isabell Heidrich, Sparkassen- Finanzportal GmbH, Marketing-Managerin bei Gebrauchtwagen.de
Bildquelle: Gebrauchtwagen.de