Bald ist schon wieder Herbst: „Gebühr“ für Nachbars Laub?

Nachbar kann bei vielen grenznahen Bäumen einen finanziellen Ausgleich fordern

Wer einen Garten besitzt, der muss damit leben, dass es auch mal vom Nachbargrundstück Laub herüberweht, wie oft jetzt schon wegen der langen Trockenphase. Das gehört einfach dazu und wird auch von den Gerichten in aller Regel so gesehen. Aber wie immer im Leben machen es der Umfang der Belästigung und die anderen Rahmenbedingungen aus, ab wann man von einer nicht mehr zumutbaren „Laubplage“ sprechen muss.

Im konkreten Fall war ein Grundstückseigentümer für mehrere Bäume verantwortlich, die nach landesrechtlichen Bestimmungen den Grenzabstand verletzten. Eine Beseitigung der Bäume war wegen des Ablaufs der entsprechenden Fristen nicht mehr durchsetzbar. Aber immerhin gestand der Bundesgerichtshof in letzter Instanz den Nachbarn einen Ausgleichsanspruch für den erhöhten Reinigungsaufwand durch die großen Mengen von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen zu.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 8/17)

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS