Basisrente stärker gefördert

Abakus_1131x591Staat fördert Basisrente ab 2015 noch stärker

Das ist mal eine gute Nachricht: Die Basisrente ist zum 1. Januar 2015 noch attraktiver geworden. Der bisherige Förderrahmen wurde aufgestockt und wird zukünftig dynamisiert. Einer entsprechenden Gesetzesänderung hat der Bundesrat Ende Dezember 2014 zugestimmt.

Was genau ist die Basisrente?
Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Mehr dazu unter http://de.wikipedia.org/wiki/Rürup-Rente

Was ist ab diesem Jahr nun anders?
Für 2015 können maximal 22.172 Euro als Beitrag für eine Basisrente von der Steuer abgesetzt werden, 44.348 Euro für Verheiratete.

Wie fördert der Staat die Basisrente?
Vater Staat fördert die Basisrente ausschließlich über die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. 2015 werden vom Finanzamt 80 Prozent der Beiträge für Basisrenten als Sonderausgaben anerkannt.

Für wen lohnt sich die Basisrente?
Generell ist jeder förderungsberechtigt, der einkommensteuerpflichtig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.
Besonders für Selbständige bleibt die Basisrente die erste Wahl beim Aufbau einer eigenen Altersversorgung. Denn sie haben nur damit die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen relativ hohe Summen in die private Altersversorgung zu investieren und einen großen Anteil davon steuerlich abzusetzen. Die Förderung kann aber auch hervorragend von Freiberuflern, Arbeitnehmern und Beamten genutzt werden!

Bislang durften Bürger höchstens 20.000 Euro als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzen. Künftig gilt der – jährlich angepasste – Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) als Obergrenze.

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