Neues Jahr, neue Gesetze, neue Vorschriften: 2018 bringt diverse Änderungen, die sich auf Ihren Geldbeutel auswirken können. Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Aufgrund der insgesamt positiven Entwicklung bei Löhnen und Gehältern steigen 2018 die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung. Die Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen von 4.350 Euro im Monat (52.200 Euro jährlich) auf 4.425 Euro monatlich (53.100 Euro jährlich). Diese Werte gelten auch für die Pflegeversicherung. Der über die BBG hinausgehende Teil des Einkommens ist beitragsfrei.
Die Grenze für eine Versicherungspflicht liegt 2018 bei 59.400 Euro im Jahr. Wer ein höheres Einkommen hat, kann in eine private Krankenversicherung wechseln.
Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze: auf monatlich 6.500 Euro (jährlich 78.000 Euro) im Westen und 5.800 (jährlich 69.600) Euro im Osten. Bis zu diesen Grenzen wird das Bruttoentgelt zur Berechnung der Beiträge herangezogen.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt die BBG 2018 in Westdeutschland 8.000 Euro monatlich (96.000 Euro pro Jahr). In Ostdeutschland 7.150 Euro monatlich (85.800 Euro jährlich).
Der Steuer-Grundfreibetrag steigt
Der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer zu zahlen ist, wird 2018 erhöht. Er orientiert sich am Existenzminimum. Weil das gestiegen ist, wächst auch der Grundfreibetrag. Immerhin um 180 Euro auf 9.000 Euro für Alleinstehende (18.000 für zusammen veranlagte Ehepaare).
Mehr Kindergeld & höhere Kinderfreibeträge
Entlastung gibt es auch für Familien. 2018 bekommen sie je Kind zwei Euro mehr Kindergeld pro Monat: 194 Euro für das erste und für das zweite Kind. 200 Euro gibt es für das dritte und 225 Euro für jedes weitere Kind.
Der Kinderfreibetrag steigt auf 7.428 Euro jährlich pro Kind. Eltern erhalten entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, was für die Eltern vorteilhafter ist.
Niedrigerer Beitrag zur gesetzlichen Rente
Für Arbeitnehmer gibt es im kommenden Jahr eine leichte Entlastung bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge sinken 2018 von derzeit 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent.
Mehr Geld für Rentner
Die mehr als 20 Millionen Rentner in Deutschland können sich freuen: Zum 1. Juli 2018 bekommen sie etwa drei Prozent mehr Rente. Die geplante Rentenerhöhung liegt damit spürbar über der allgemeinen Preissteigerung.
Gute Aussichten auch für die kommenden Jahre: Nach den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung steigen die gesetzlichen Altersbezüge bis zum Jahr 2031 um insgesamt 36 Prozent an – das sind durchschnittlich 2,2 Prozent pro Jahr.
Reform der Betriebsrenten
Zum 1. Januar tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass vor allem mehr kleine und mittlere Unternehmen ihren Mitarbeitern Betriebsrenten anbieten – und mehr Mitarbeiter dieses Angebot auch annehmen. Die neue Betriebsrente bietet höhere Steuerfreibeträge. Mehr Infos: Reform der Betriebsrenten.
Änderungen bei der Besteuerung von Investmentfonds
Die Reform der Investmentbesteuerung betrifft insbesondere Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds. Damit soll das System einfacher werden und es sollen Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Auf inländische Dividendenerträge und inländische Immobilienerträge fallen künftig auf Fondsebene 15 Prozent Steuer an – ganz gleich, ob Fonds und Anleger im In- oder Ausland sitzen.
Die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene wird pauschal ausgeglichen, indem die Investmenterträge beim Anleger teilweise steuerfrei bleiben. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, richtet sich nach der Art des Fonds.
Erfolgt keine oder eine nur geringe Ausschüttung, wird ersatzweise eine sogenannte Vorabpauschale besteuert. Obwohl sich somit viele Neuerungen ergeben, wird die neue Besteuerung – was die Höhe der Steuer betrifft – für die meisten Anleger kaum einen Unterschied gegenüber der bisherigen Rechtslage mit sich bringen.
Der Bestandsschutz für vor 2009 gekaufte Fonds entfällt; sie verlieren ihre Steuerfreiheit. Aber: Für Wertzuwächse bei diesen Anteilen gilt ab 2018 ein Freibetrag von 100.000 Euro.
Neue Richtlinie für den Zahlungsverkehr
Zum 13. Januar 2018 treten aufgrund der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie europaweit neue Regelungen zum Zahlungsverkehr in Kraft. Sparkassen und Banken passen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend an.
Die Payment Service Directive 2, kurz PSD2 genannt, stärkt den Verbraucherschutz und erhöht die Sicherheit. So kann der Kunde beispielsweise wählen, ob er beim Bezahlen im Internet direkt auf sein Zahlungskonto zugreift – etwa über das Online-Banking seiner Sparkasse. Oder ob er das Angebot eines Zahlungsauslösedienstes in Anspruch nimmt. Ausführliche Informationen zu diesen Änderungen: PSD2 – mehr Wettbewerb, mehr Sicherheit.
Eine deutliche Verbesserung für den Verbraucher: Die Haftungsgrenze im Fall eines Kartenmissbrauchs oder bei Betrug im Online-Banking wird gesenkt – von 150 Euro auf maximal 50 Euro. Vorausgesetzt, den Bankkunden trifft kein Verschulden.
Grundzulage für Wohn-Riester steigt
Eine gute Nachricht für Riester-Sparer: Der Staat erhöht 2018 die jährliche Riester-Zulage von bisher 154 Euro auf 175 Euro. Für Kinder beträgt die Zulage weiterhin 300 Euro, für vor 2008 geborene 185 Euro. Erfahren Sie mehr über diese Form der Altersvorsorge: Wohn-Riester.
Neue Regeln für Wertpapiergeschäfte
Mit Inkrafttreten der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II im Januar 2018 müssen sich Finanzunternehmen in Europa an neue gesetzliche Regelungen für Wertpapiergeschäfte halten. Diese setzen hohe Standards für den Schutz von Anlegern:
- Künftig stehen Kunden und ihre Anlageziele im Fokus, nicht die Produkte selbst. Es dürfen nur Wertpapiere empfohlen werden, die die Bedürfnisse der Kunden erfüllen.
- Von Januar 2018 an ist eine vollständige und beweissichere Aufzeichnung und Archivierung aller Beratergespräche vorgeschrieben – egal, ob diese per Telefon, E-Mail, Chat oder Video geführt wurden.
- Alle Kosten, die durch einen Wertpapierkauf entstehen, müssen offengelegt, sowohl dienstleistungs- oder produktbezogene Kosten als auch Zuwendungen an Vertriebspartner ausgewiesen werden.
Erwerbsminderung: bessere Zurechnungszeiten
Für Menschen, die krankheitsbedingt früher in Rente gehen müssen, wurde der Rentenanspruch bislang bis zu ihrem 62. Lebensjahr hochgerechnet. Die Zurechnungszeit wird ab 2018 bis zum Jahr 2024 schrittweise um drei Jahre verlängert. Damit erhöht sich die Rente für die Betroffenen.
Bestandsrentner mit Erwerbsminderungsrente profitieren von der Anhebung nicht.
Wegen des vorzeitigen Rentenbeginns verringert sich der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auch weiterhin um einen Abschlag von maximal 10,8 Prozent.
Regelsätze für Sozialhilfe und Harzt-IV steigen
Erhöht werden 2018 auch die Leistungen für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Für Alleinstehende steigt der Regelsatz um sieben Euro auf 416 Euro pro Monat. Verheiratete erhalten sechs Euro mehr (insgesamt 374 Euro pro Partner).
Für unter 25-Jährige erhöht sich der Regelsatz um 5 Euro auf 332 Euro. Kindern zwischen 14 und 18 Jahren stehen 316 Euro monatlich zu.
Abschied vom 500-Euroschein
Der lilafarbene Geldschein war und ist bei Kriminellen in ganz Europa besonders beliebt. Doch sein Aus scheint längst besiegelt: Ab 2018 wird der 500er nicht mehr gedruckt, ab Ende des 2018 wird er auch nicht mehr ausgegeben. Seinen Wert behält er aber weiterhin – und das zeitlich unbegrenzt.
Quelle: Sparkasse.de