Der größte Brocken: Gerichtsurteile zum Thema Immobilienerbe (1)

Dass Deutschland ein Land der Erben ist, hat sich längst herumgesprochen. Vermögenswerte von ungeheuren Ausmaßen gehen in den kommenden Jahren von einer Generation auf die andere über. Den finanziell gesehen größten Brocken solcher Erbschaften stellen häufig Häuser oder Wohnungen dar, denn unter einer sechsstelligen Summe ist in weiten Teilen der Bundesrepublik kaum eine Immobilie mehr zu haben.

Urteile im Detail

Ein Haus (eine Wohnung) kann an den Ehegatten alleine oder gemeinsam mit den Kindern völlig steuerfrei vererbt werden, wenn die Erben darin bereits wohnen oder unverzüglich dort einziehen. Allerdings gibt es Grenzen dieser erbenfreundlichen sogenannten Familienheim-Lösung. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied im Falle von zwei gleichzeitig vererbten, aneinandergrenzenden Grundstücken, die im Grundbuch auf verschiedenen Blättern eingetragen waren, unterschiedlich. Das Grundstück mit Haus konnte steuerbefreit vererbt werden, das danebengelegene Gartengrundstück fiel nicht unter diese Regelung. Es handelte sich ja nicht um ein Familienheim. (Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 4 K 1063/17)

Quelle: LBS, Infodienst Recht und Steuern