Der größte Brocken: Gerichtsurteile zum Thema Immobilienerbe (2)

Dass Deutschland ein Land der Erben ist, hat sich längst herumgesprochen. Vermögenswerte von ungeheuren Ausmaßen gehen in den kommenden Jahren von einer Generation auf die andere über. Den finanziell gesehen größten Brocken solcher Erbschaften stellen häufig Häuser oder Wohnungen dar, denn unter einer sechsstelligen Summe ist in weiten Teilen der Bundesrepublik kaum eine Immobilie mehr zu haben.

Urteile im Detail

Eine Erbschaft wird manchmal dadurch geschmälert, dass die Erben erheblichen Aufwand betreiben müssen, um die Immobilie auch tatsächlich verwerten zu können. So war es in einem Fall, in dem für mehr als 10.000 Euro ein größerer Ölschaden beseitigt werden musste. Der Erbe wollte ein Drittel dieses Betrages als Nachlassverbindlichkeiten steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Münster stellte fest, dass nur zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits in der Person des Erblassers begründete Verpflichtungen abzugsfähig seien. Davon könne hier nicht die Rede sein. Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 900/13) 

Quelle: LBS, Infodienst Recht und Steuern