Dezember 2017. Das alte Jahr geht – viele Neuerungen kommen…

…für Bahnfahrer, Anleger mit Altbeständen und Besitzer alter Kaminöfen. Dazu noch neues Altbekanntes zur Wintersonnenwende und den Weihnachtsferien

Fahrplanwechsel bei der Deutschen Bahn
Am 10. Dezember steht der größte Fahrplanwechsel in der Geschichte der Deutschen Bahn an. Was sich ändert? Zum einen gibt es neue Verbindungen – darunter auch (endlich) die Schnellfahrtstrecke Berlin–München. Damit brauchen Sie im ICE Sprinter nicht mal mehr vier Stunden von der Spree bis an die Isar. Zum anderen erreichen Sie beliebte Urlaubsorte wie Kempten, Tirol oder Mailand je nach Strecke deutlich schneller. Diese Verbesserungen haben jedoch ihren Preis: Die Tickets werden teurer – wieder einmal. Aber keine Panik, auch das passiert erst zum 10. Dezember. Bedeutet: Wer die Reise in den Weihnachtsurlaub bis zum 9. Dezember bucht, fährt noch zum alten Preis.

 

Winter is coming
Am 21. Dezember ist Winteranfang, wir erleben die sogenannte Wintersonnenwende. Dabei steht die Sonne mittags so niedrig über dem Horizont wie im ganzen Jahr nicht. Entsprechend ist dieser Tag – von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang – der kürzeste des Jahres. Für alle, denen die Dunkelheit im Winter zu schaffen macht, ein Grund zum Feiern: Ab jetzt werden die Tage wieder länger. Stoßen Sie darauf doch gemütlich mit einem Glühwein vor dem Kamin an!

 

Schulferienbeginn
Ho, ho, ho! Zu Weihnachten gibt’s nicht nur Geschenke, sondern auch Schulferien. Dieses Jahr müssen die Schüler aber tapfer durchhalten: Die Ferien beginnen frühestens am 21. Dezember – und zwar in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein. In allen anderen Bundesländern müssen die Schüler sogar noch länger die Zähne zusammenbeißen: Hier startet die unterrichtsfreie Zeit erst am 22. oder 23. Wir wünschen auf jeden Fall Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

 

Abgeltungsteuer jetzt auch für Altbestände
Klotzen statt kleckern? Bevor Sie bei den Weihnachtsgeschenken übertreiben, eine Warnung: Ab 2018 wird für Ihre Altbestände im Depot die sogenannte Abgeltungsteuer fällig. Konkret bedeutet das: Entweder Sie verkaufen Ihre alten Fondsanteile noch schnell bis zum 31. Dezember 2017. Oder Sie zahlen auf alle Gewinne, die Ihre Altanlagen ab dem 1. Januar 2018 abwerfen, die mittlerweile üblichen 25 Prozent Steuern – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. So viel kleiner müssen die Geschenke deshalb aber nicht ausfallen: Besitzer von Altbeständen erhalten einen persönlichen Freibetrag von 100.000 Euro. Bis zu diesem Betrag bleiben die Gewinne aus Altbeständen somit weiterhin steuerfrei. Auch deshalb unser Rat: Prüfen Sie Ihre Anlagen mit Ihrem Sparkassen-Berater.

 

Kindergeld nicht verjähren lassen
Letzte Gelegenheit! Wenn Sie noch rückwirkend Ansprüche auf Kindergeld geltend machen wollen, sollten Sie sich beeilen: Sie können Kindergeld nur für das laufende Jahr und die vier vorherigen Kalenderjahre beantragen – bis Ende dieses Jahres also noch rückwirkend bis einschließlich 2013. Ein rückwirkender Anspruch besteht zum Beispiel dann, wenn Sie Kindergeld rein rechtlich erhalten hätten, es aber bislang einfach versäumt haben, den entsprechenden Antrag zu stellen. In diesem Fall: schnell nachholen! Vielleicht reicht es dann für ein zusätzliches Geschenk unterm Weihnachtsbaum für die lieben Kleinen. Übrigens: 2018 steigen sowohl der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag als auch das Kindergeld.

 

Auf dem Holzweg
Romantisch vor dem Kaminofen sitzen? Für alle, deren Ofen bis einschließlich 1984 gebaut wurde, ist damit jetzt Schluss. Bis zum 31. Dezember 2017 müssen diese Öfen entweder stillgelegt oder mit einem Spezialfilter nachgerüstet werden. Grund ist der zu hohe Schadstoffausstoß. Wer sich nicht dran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Neue Öfen, die 85 Prozent weniger Schadstoffe ausstoßen, sind schon ab 500 Euro zu haben. Da dürfte die Entscheidung nicht schwerfallen.

Quelle: Sparkassen-Finanzportal