Einlagensicherungsgesetz

Sparkassen-Finanzgruppe setzt auch künftig auf bewährte Institutssicherung
Pressemitteilung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) vom 02.07.2015

Die Kunden der deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen können auch nach Inkrafttreten des Einlagensicherungsgesetzes am 3. Juli auf eine umfassende Sicherung  vertrauen. „Auch künftig wollen wir durch unsere bewährte Institutssicherung einen Einlagensicherungsfall gerade vermeiden und dadurch die Geschäftsverbindungen zu den Kunden umfassend absichern“, sagte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Georg Fahrenschon.

Am 03. Juli tritt das Einlagensicherungsgesetz in Kraft und setzt die europäische Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht um. Die Sparkassen-Finanzgruppe erfüllt mit ihrem bestehenden Institutssicherungssystem die entsprechenden Voraussetzungen und ist damit Teil der neuen europäischen Einlagensicherungsarchitektur.

Die Institutssicherung sichert innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe Transparenz über die bestehenden Risiken. Durch ein frühzeitiges Eingreifen und ggf. Unterstützungen durch andere Institute der Gruppe können dauerhafte Schwierigkeiten eines Instituts und damit ein Einlagensicherungsfall gerade verhindert werden. „Sicherungssysteme, die potenzielle Probleme frühzeitig erkennen, sind für alle Beteiligten kostengünstiger und leistungsfähiger. Es ist deshalb ein großer Erfolg, dass unser präventives System in Zukunft Teil der europäischen Einlagensicherungsarchitektur ist“, so Fahrenschon.

Unabhängig von der Institutssicherung genießen alle Kunden von Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen den europäisch vorgegebenen Mindestschutz für Einlagen in Höhe von 100.000 Euro pro Anleger und Institut. Auch alle anderen Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes werden durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe erfüllt.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe. Dazu gehören 414 Sparkassen, sieben LandesbankenKonzerne, die DekaBank, neun Landesbausparkassen, elf Erstversicherergruppen der Sparkassen und zahlreiche weitere Finanzdienstleistungsunternehmen.

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