Urteile zum Thema Herbst und Winter: Laubfall, umknickende Bäume, Stürme und anderes
Die kältere Jahreszeit bringt für Immobilienbesitzer manche Probleme mit sich: Das Wetter wird unsicherer, es regnet und stürmt mehr, die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht werden höher. Auf manche Dinge kann und muss man sich im Vorfeld einstellen – zum Beispiel durch die Kontrolle der Bäume, die von Herbst- und Winterstürmen gefährdet sein könnten. Wir berichten über einige Fälle, die von Gerichten entschieden werden mussten.
Urteil im Detail
Umgekehrt sind aber auch immer wieder Eigentümer nicht damit zufrieden, wie Mieter den Rasen auf ihrem Grundstück pflegen. In einem Fall wurde deswegen im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt, die Grünflächen seien von den Mietern „in Ordnung“ zu halten. Diese Formulierung lässt nach Ansicht des Landgerichts Köln den Betroffenen einen großen Ermessensspielraum. Man wisse nicht genau, was darunter zu verstehen sei, ob nur regelmäßiges Mähen und Wässern oder zum Beispiel auch Düngen. (Aktenzeichen 1 S 117/16)
Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern