Urteile zum Thema Herbst und Winter: Laubfall, umknickende Bäume, Stürme und anderes
Die kältere Jahreszeit bringt für Immobilienbesitzer manche Probleme mit sich: Das Wetter wird unsicherer, es regnet und stürmt mehr, die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht werden höher. Auf manche Dinge kann und muss man sich im Vorfeld einstellen – zum Beispiel durch die Kontrolle der Bäume, die von Herbst- und Winterstürmen gefährdet sein könnten. Wir berichten über einige Fälle, die von Gerichten entschieden werden mussten.
Urteile im Detail
Wer auf seinem Grundstück Bäume stehen hat, die umknicken und dabei Menschen sowie Sachen gefährden könnten, den trifft die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Er muss dafür sorgen, dass alle vermeidbaren Risiken beseitigt werden. Auch von einem Privatmann kann man nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg erwarten, dass er in angemessenen zeitlichen Abständen eine äußere Sichtprüfung von Bäumen durchführt. Dabei kann er auch als Laie gewisse Probleme wie abgestorbene Pflanzenteile, Pilzbefall und Rindenverletzungen erkennen, um dann gegebenenfalls Fachkräfte hinzuzuziehen. (Aktenzeichen 12 U 7/17)
Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern