Es wird ungemütlich (7)

Urteile zum Thema Herbst und Winter: Laubfall, umknickende Bäume, Stürme und anderes

Die kältere Jahreszeit bringt für Immobilienbesitzer manche Probleme mit sich: Das Wetter wird unsicherer, es regnet und stürmt mehr, die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht werden höher. Auf manche Dinge kann und muss man sich im Vorfeld einstellen – zum Beispiel durch die Kontrolle der Bäume, die von Herbst- und Winterstürmen gefährdet sein könnten. Wir berichten über einige Fälle, die von Gerichten entschieden werden mussten.

Urteil im Detail

Wenn Baumwurzeln im Laufe der Jahre in Abwasserkanäle eindringen, dann kann das zu schweren Schäden wegen Rückstaus von Wasser führen. Der Eigentümer eines baumbestandenen Grundstücks ist allerdings nur unter besonderen Umständen dafür haftbar, wenn derartige Wasserschäden bei einem Nachbarn auftreten. Ob eine Verantwortung besteht, richtet sich gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs nach der Nähe des Baumes und seiner Wurzeln zum Abwasserkanal, der speziellen Art des Wurzelsystems (flach oder tief) und nach der Möglichkeit bzw. der Zumutbarkeit von Kontrollen des Kanals. (Aktenzeichen III ZR 574/16)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern