Es wird ungemütlich (8)

Urteile zum Thema Herbst und Winter: Laubfall, umknickende Bäume, Stürme und anderes

Die kältere Jahreszeit bringt für Immobilienbesitzer manche Probleme mit sich: Das Wetter wird unsicherer, es regnet und stürmt mehr, die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht werden höher. Auf manche Dinge kann und muss man sich im Vorfeld einstellen – zum Beispiel durch die Kontrolle der Bäume, die von Herbst- und Winterstürmen gefährdet sein könnten. Wir berichten über einige Fälle, die von Gerichten entschieden werden mussten.

Urteil im Detail

Auf manche Begleiterscheinungen von kräftigen Winden muss man als Grundstücksbesitzer nicht mehr ausdrücklich hinweisen, denn sie sind selbstverständlich. So stellte das Landgericht Köln fest: Jeder Mensch kann erkennen, dass ein Eisentor bei Wind zufallen kann. Eines besonderen Warnhinweises bedarf es in diesem Zusammenhang nicht. „Dass Wind und insbesondere starker Wind Kräfte auf eine derartige Tür entfalten kann“, hieß es im Urteil, sei „offensichtlich und naheliegend“. (Aktenzeichen 16 O 438/18)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern