Ferien Daheim (2)

Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht

Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhalten und unter ihnen die „soziale Distanz“ nicht eingehalten werden muss. Wir haben Urteile zusammengefasst, die sich mit der Thematik Balkon, Dachterrasse und Freisitz auseinandersetzen.

Urteile im Detail

Ein Wohnungseigentümer hegte offensichtlich eine besondere Leidenschaft für Vögel. Er stellte auf seinem Balkon Wassergefäße als Vogeltränken auf, brachte an der Decke Meisenknödel an und legte in den Blumenkästen Rosinen aus. Damit lockte er auch Tauben an, die mit ihrem Kot den Balkon und die Umgebung verschmutzten. Die Eigentümergemeinschaft untersagte ihm das mit Hinweis auf die Hausordnung. Das Amtsgericht München bestätigte diese Entscheidung. Es gehe in dem Fall nicht nur um die Verschmutzung, sondern auch um die Gesundheitsgefährdung der Anwohner durch Parasiten (Aktenzeichen 485 C 5977/15).

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern