Ferien Daheim(5)

Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht

Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhalten und unter ihnen die „soziale Distanz“ nicht eingehalten werden muss. Wir haben Urteile zusammengefasst, die sich mit der Thematik Balkon, Dachterrasse und Freisitz auseinandersetzen.

Urteile im Detail

Wenn sich Wespen an der Außenwand einer Immobilie ein Nest gebaut haben und dieses eine Gefährdung für die Umgebung darstellt, dann muss es umgehend von Fachleuten entfernt werden. Weil der Eigentümer nicht erreichbar war, rief der Mieter die Feuerwehr um Hilfe. Anschließend entwickelte sich ein Streit darüber, wer die Kosten für diesen Einsatz bezahlen müsse. Das Amtsgericht Würzburg kam nach Prüfung des Falles zu dem Ergebnis, dass der Einsatz angesichts der speziellen Situation gerechtfertigt gewesen sei und vom Vermieter bezahlt werden müsse (Aktenzeichen 13 C 2751/13).

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern