Garantie gegen Einbruch?

Haus mit Garten
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Einbruchsichere Türen und Fenster?

Deutsche Zivilgerichte müssen sich immer wieder mit dem Thema Fenster und Türen auseinandersetzen. Zum Beispiel, wenn es um Einbrüche geht.

Garantie gegen Einbruch?
Gibt es so etwas wie absolut einbruchssichere Türen und Fenster? Eine Firma versprach in ihrem Werbeprospekt, dass es bei ihren Produkten „nichts zu knacken“ gebe. Ein Hausbesitzer-Ehepaar erteilte dem Unternehmen den Auftrag – und zeigte sich sehr verärgert, als einige Jahre später dennoch erfolgreich eingebrochen wurde. Der Schaden betrug rund 17.000 Euro.
Vor dem Landgericht Bonn (Aktenzeichen 13 O 365/09) kämpfte das Ehepaar darum, dass Hersteller und Handwerksfirma das Diebesgut zu ersetzen hätten. Sie hätten schließlich ihr Versprechen nicht eingelöst.
DieForderung des Paares wurde nicht erfüllt. Die Richter stellten fest, eine Garantie gegen Einbruch gebe es grundsätzlich nicht und die Vertragspartner hätten eine solche auch nicht geleistet.

Wenn die Feuerwehr „einbricht“
Manchmal wird eine Wohnungstüre auch ganz offiziell aufgebrochen – nämlich von der Polizei oder der Feuerwehr. So war es im Falle einer Mieterin. Sie war eingeschlafen und hörte deswegen das Klingeln ihrer Tochter nicht, die sie besuchen wollte. Die besorgte Tochter rief die Feuerwehr und diese brach die Türe auf. Der Sachschaden betrug knapp 1.200 Euro. Anschließend stritten sich Eigentümer und Mieterin darum, wer dafür aufkommen müsse.
Das Amtsgericht Halle (Aktenzeichen 93 C 2078/09) entschied, dass die Mieterin nichts bezahlen müsse. Sie selbst habe keine Pflichtverletzung begangen und müsse deswegen keinen Schadenersatz leisten.

Textquelle: LBS
Bildquelle: LBS