Geschenke umtauschen

So sparen Sie sich den Frust nach dem Fest

Was hat sich Oma nur bei diesem Geschenk gedacht? Das wissen wir auch nicht. Dafür aber, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie ein Geschenk umtauschen wollen.

Umtauschen im Geschäft

14 Tage Umtauschrecht, wenn ein Geschenk nicht gefällt? Gesetzlich steht Ihnen das im Laden nicht zu. Viele Geschäfte bieten es jedoch trotzdem an. Ideal ist, wenn Sie den Kassenbon haben. Ermöglicht das Geschäft einen Umtausch, brauchen Sie die Quittung aber nicht unbedingt. Vorausgesetzt Sie können anders beweisen, dass das Geschenk dort gekauft wurde.

Tipp: Das Geschenk wurde mit Karte gezahlt? Dann ist ein Kontoauszug ein guter Nachweis. Restliche Angaben bitte gründlich schwärzen!

Umtauschen im Online-Shop

Anders als im Geschäft kann der Käufer Ware aus dem Online-Shop auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt umtauschen. Der Händler muss daraufhin innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufpreis und das Geld für die Rücksendung erstatten. Viele Online-Shops bieten freiwillig längere Umtauschfristen an.

Achtung Ausnahme: Bei digitalen Produkten wie Musik, Online-Spielen und Software müssen Verkäufer einem Umtausch nicht zustimmen. Übrigens auch nicht bei Sonderanfertigungen und frischen Lebensmitteln. Manche Anbieter bieten den Umtausch trotzdem freiwillig an, wenn zum Beispiel das Online-Spiel nicht länger als zwei Stunden gespielt wurde. 

Umtausch oder Reklamation?

Umtausch ist nicht dasselbe wie Reklamation: Ist das Geschenk kaputt oder fehlerhaft, gelten andere Regeln, als wenn es nur nicht gefällt. Der Verkäufer muss defekte Ware austauschen oder reparieren, wenn Sie ihm das innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf melden. Bei gebrauchten Waren gilt die Frist nur ein Jahr lang.

Der Verkäufer behauptet, Sie hätten die Ware selbst zerstört? Im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss er das beweisen. Erst danach  muss der Käufer beweisen, dass der Artikel schon beim Kauf kaputt oder fehlerhaft war. Das geht zum Beispiel mit einem Gutachten.