Taugen geschmolzene Hagelkörner noch als Verursacher für einen Versicherungsschaden?
Ein Immobilienbesitzer war über seine Hausratversicherung auch gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. An der Gültigkeit dieser Police gabe es keinerlei Zweifel. Anders war es aber dann bei der Frage, ob der geltend gemachte Versicherungsfall überhaupt als Hagelschaden zu betrachten sei.
Es ging dabei um folgendes Ereignis: Bei einem massiven Hagelschauer gelangten die eisigen Hagelkörner in einen Kellerraum. Dort schmolzen sie und zerstörten die hier gelagerten Haushaltsgegenstände. Die Versicherung weigerte sich daraufhin, den Schaden zu ersetzen. Mit direkter Hageleinwirkung habe das nichts mehr zu tun.
Die Rechtsprechung schloss sich dieser Argumentation an. Im Urteil hieß es „Schmelzwasser und Hagel sind nicht identisch, ein Nässeschaden durch Ersteres ist kein unmittelbarer Hagelschaden“ (Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 5 W 43/13).
Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS