Handwerkerleistungen: „Grenzenlose“ Steuervorteile?

Grenzenlose Steuervorteile?
Grenzenlose Steuervorteile?

Grenzenlose Steuervorteile?

Der Steuerzahler hat vor Jahren die Möglichkeit erhalten, bei Handwerkerarbeiten und haushaltsnahen Dienstleistungen Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen zu können. In aller Regel müssen diese Arbeiten auf dem Grundstück des Betroffenen erfolgen. Doch die Arbeiten dürfen auch schon mal die Grundstücksgrenzen überschreiten, ohne dass damit die Steuerrelevanz verloren geht

Der Fall
Eine Familie lebte in einem Einfamilienhaus und erhielt ihr Trinkwasser aus einem Brunnen. Die Abwasserentsorgung fand über eine Grube statt. Eines Tages wurde das Anwesen an die zentrale Wasserversorgung eines Zweckverbandes angeschlossen. Das war natürlich mit Kosten für die Grundstücksbesitzer verbunden. Sie versuchten, den Handwerkeranteil an diesen Leistungen in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Das zuständige Finanzamt lehnte dies allerdings ab – mit der Begründung, es habe sich nicht um eine einheitliche Leistung für das Grundstück gehandelt, weil dessen Grenzen überschritten werden mussten (für die Zu- und Ableitung an die zentrale Wasserversorgung).

Das Urteil
Die Finanzrichter sahen das anders. Handwerkerleistungen seien auch dann anzuerkennen, wenn sie sich zwangsläufig zum Teil auf öffentlichem Grund abspielen. Man müsse hier von einer einheitlichen, nicht teilbaren Leistung sprechen. Ebenfalls keine Rolle spiele es, dass der Anschluss des Hauses eine hoheitliche Maßnahme darstelle (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 7 K 7310/10).

Quelle Textpassagen und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS