Muss es immer ein Fachbetrieb sein?
So mancher Mieter bringt, obwohl er niemals ein Handwerk erlernt hat, erstaunliche Fähigkeiten in dieser Richtung mit. Sie oder er würden zum Beispiel manche Schönheitsreparatur, zu der sie verpflichtet sind, gerne selbst leisten. Was meint das gericht dazu? Das darf ihnen der Eigentümer eines Objekts auch nicht so ohne weiteres verwehren. Eine Vertragsklausel, wonach grundsätzlich alle Arbeiten an Fachbetriebe zu vergeben seien, hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VII ZR 294/09) als unwirksam bezeichnet. Und weil ihnen das Recht beschnitten war, selbst tätig zu werden, mussten sie nun am Ende gar nichts machen (lassen).
Wer darf wann den Auftrag erteilen?
Wenn der Mieter der Meinung ist, der Einsatz eines Handwerkers in dem Objekt sei nötig, dann sollte er tunlichst nicht eigenmächtig den Auftrag erteilen, sondern Rücksprache mit dem Eigentümer halten. Nur bei dringlichen Notfalleinsätzen ist das anders. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen 6 C 184/11) war sogar der Meinung, selbst bei einem Heizungsausfall im Winter hätte die Zeit noch reichen müssen, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen bzw. diesem eine Frist zur Erledigung der Reparaturen zu setzen.
Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS