Hausabriss ließ nackte Giebelwand des Nachbarn zurück

Ungeschützte Mauer
Ungeschützte Mauer nach Abriss

Ungeschützte Mauer nach Abriss

Zwei Häuser, zwei Nachbarn, aber eine gemeinsame Giebelwand – das gab nach dem Abriss des einen Hauses arge Streitigkeiten. Denn nun war die bisher durch die Nachbarimmobilie des anderen geschützte Giebelwand plötzlich „nackt“. Sie lag frei und war der Witterung ausgesetzt. Der Verursacher bot an, die Kosten für das Aufbringen eines zweilagigen Außenputzes zu übernehmen. Darauf ließ sich der Geschädigte aber nicht ein: Er hielt eine zusätzliche fachgerechte Wärmedämmung für erforderlich.

In höchster Instanz wurde entschieden, dass die Forderung berechtigt war. Zwar habe der Nachbar sein Gebäude abreißen lassen dürfen, doch damit sei dem anderen Objekt „der bisherige Schutz gegen Witterungseinflüsse genommen“ worden und sie sei „in dem freigelegten Zustand (…) nicht mehr ausreichend als Hausabschlusswand nutzbar“ gewesen. Dafür müsse Ersatz geleistet werden (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 2/12).

Quelle Textpassagen und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS