Nun ziehen die ersten Herbststürme über das Land. Oftmals hinterlassen sie große Schäden. Auch wenn Sturm und Regen unabwendbare Naturereignisse sind, können vor allem Hauseigentümer Einiges tun, um Schäden am Haus oder durch herunterfallende Hausteile zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Manch ein Hausbesitzer unterschätzt die Gefahren, die vom eigenen Haus und Grund ausgehen oder aber dem eigenen Haus durch einen Sturm drohen. Neben herunterfallenden Dachziegeln können auch Schornsteine, Fallrohre oder Äste aus dem Garten herumgeschleudert werden. Besonders gefährdet sind Gebäude, die sich noch in der Bauphase befinden. Nicht ausreichend gesicherte Kräne und Gerüste können umstürzen und Personen verletzen oder angrenzende Gebäude beschädigen. Hausbesitzer haben eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen also dafür sorgen, dass sich ihr Haus immer in einem sichereren Zustand befindet. Wird diese Pflicht vernachlässigt und ein Passant wird z. B. durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt, können hohe Schadenersatzforderungen auf den Hausbesitzer zukommen. Da ist es angeraten, bauliche Mängel umgehend von einem Fachmann beheben zu lassen. Auch die Bäume im Garten sollten regelmäßig überprüft werden. Vor allem Fäulnisbefall oder ausladende Äste stellen ein erhöhtes Risiko dar. Hilfreich ist natürlich auch der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zur Absicherung von Sturmschäden am eigenen Haus sowie einer Privat-Haftpflicht- bzw. Grundstücks- und Gebäude-Haftpflichtversicherung gegen von eigenem Grund und Haus ausgehenden Gefahren zum Schutz Dritter.
Gebäude in exponierter Lage, also auf Anhöhen, Bergkuppen oder freier Fläche, sind besonders gefährdet. Veröffentlicht der Wetterdienst eine Sturmwarnung, ist es ratsam, alle Fenster, Türen und Fensterläden zu schließen sowie etwaige Markisen aufrollen. Darüber hinaus sollten Gartenmöbel gesichert und unter Bäumen geparkte Fahrzeuge weggefahren werden.
Sobald Windstärke 8 gemessen wird – das entspricht rund 63 km/h –, handelt es sich um einen Sturm im Sinne von Versicherungsbedingungen. Dann hat man bei ausreichender Versicherung Anspruch auf Schadenersatz. Allein für die Gewitterfront „Ela“, die Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen im Jahr 2014 mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 142 km/h heimsuchte, zahlten die deutschen Versicherer rund 650 Millionen Euro an die Betroffenen. Noch schlimmer wütete der Orkan „Kyrill“ im Jahr 2007. Mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 225 km/h verursachte er einen Schaden von mehr als 2 Milliarden Euro. Eine gute Versicherung kann also nicht schaden.
Textquelle: ÖRAG Rechtsschutz