Jahresausblick: Neues in 2015

Jahresausblick: Neues in 2015
Jahresausblick: Neues in 2015

Jahresausblick: Neues in 2015

Auch das nächste Jahr hat wieder viel Neues zu bieten. Informieren Sie sich hier über gesetzliche Umstellungen, neue Vorschriften und mehr in 2015.

Geld und Finanzen

Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab 2015
Ab dem 1. Januar 2015 erfolgt der Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge automatisch. Zur Vorbereitung des automatischen Abzugs der Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer fragen Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften (Abzugsverpflichtete) einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit aller Kunden, Versicherten oder Anteilseigner ab.

Aufgrund der bereitgestellten Informationen des BZSt wird dann die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Änderung der Lohnsteuerrichtlinien zum 1. Januar 2015
Die Freigrenzen für Aufmerksamkeiten, Arbeitsessen und Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen werden 2015 angehoben – von 40 auf 60 Euro je Arbeitnehmer. Hierunter fallen Sachgeschenke aus persönlichem Anlass (zum Beispiel Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes). Geldzuwendungen hingegen bleiben voll steuerpflichtig.

Der Garantiezins auf Lebensversicherungen sinkt
Bei Neuverträgen dürfen Lebensversicherer ab dem 1. Januar 2015 einen niedrigeren Garantiezins veranschlagen: 1,25 statt 1,75 Prozent.

Mit dem Gesetzentwurf werden einerseits die an Verbraucher zugesagten Garantieleistungen gesichert. Andererseits sollen die Versicherer bei der Ausschüttung sogenannter Bewertungsreserven entlastet werden. Was zur Folge hat, dass Kunden mit auslaufenden Verträgen mit gewissen Einbußen rechnen müssen.

Darüber hinaus erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr Befugnisse und darf beispielsweise eine Ausschüttungssperre an Aktionäre verhängen, wenn eine Garantieleistung gefährdet ist.

Luxemburg verabschiedet sich vom Bankgeheimnis
Zum 1. Januar 2015 schafft Luxemburg das Bankgeheimnis ab und gibt den Behörden aller EU-Staaten automatisch Auskünfte über Zinsen, die an Anleger in diesen Ländern gezahlt werden. Zinserträge, die an in Luxemburg lebende Anleger oder an Anleger in Staaten außerhalb der EU gezahlt werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Einführung des ElterngeldPlus ab dem 1. Juli 2015
Das ElterngeldPlus soll es den Eltern während der Elternzeit erleichtern, wieder in den Beruf einzusteigen. Mit dem ElterngeldPlus können sie während einer Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

Bislang können Eltern zwar Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, allerdings verlieren sie nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruchs. Ihr Lohn mindert die ausgezahlten Beträge, ohne dass es dafür zum Ausgleich länger Elterngeld gibt.

Darüber hinaus soll ein Partnerschaftsbonus eingeführt werden. Hier erhalten beide Elternteile, wenn sie pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, das ElterngeldPlus für vier zusätzliche Monate.

Neue Krankenkassen-Beiträge
Zum 1. Januar 2015 wird der Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen angepasst – von 15,5 auf 14,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen davon jeweils die Hälfte. Pauschale Sonderbeiträge gibt es ab 2015 nicht mehr. Ob und in welcher Höhe ein Zusatzbeitrag anfällt, entscheidet jede Krankenkasse selbst.

Deutsche Post passt einzelne Preise an
Die Deutsche Post hebt zum 1. Januar 2015 den Preis für den nationalen Standardbrief bis 20 Gramm um 2 Cent auf 62 Cent an. Gleichzeitig sinkt der Preis für den Kompaktbrief bis 50 Gramm um 5 Cent auf 85 Cent. Als Begründung für diese Maßnahme gibt das Unternehmen die steigenden Kosten und Marktanforderungen an.

Arbeit und Staat

Hartz-IV-Regelsätze steigen ab 2015
Ab dem 1. Januar 2015 gelten höhere Hartz-IV-Sätze. Dies beinhaltet die Sozialhilfe sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung. So steigt zum Beispiel der Regelsatz für Alleinstehende von derzeit 391 Euro auf 399 Euro pro Monat an. Auch die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder, die sogenannten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, erhöhen sich anteilig.

Mindestlohn von 8,50 Euro ab 2015 beschlossen
2015 wird ein weitgehend branchenunabhängiger Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde für alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer eingeführt.

Regierung will bezahlte Pflegezeit einführen
Alle, die ihre Angehörigen pflegen, sollen von Januar 2015 an eine bezahlte Auszeit von 10 Tagen nehmen können. In diesem Zeitraum erhalten sie ein Pflegeunterstützungsgeld von 67 Prozent des Einkommens. Zusätzlich können sich die Pflegenden für 6 Monate freistellen oder ihre Arbeitszeit für 24 Monate auf mindestens 15 Stunden reduzieren.

Große Koalition einigt sich auf Mietpreisbremse
Mit der Mietpreisbremse, die in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft tritt, sollen starke Mieterhöhungen beim Mieterwechsel eingeschränkt werden. Dies gilt für Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“.

Bei Neuvermietungen darf in diesen von den Ländern festgelegten Gebieten der Mietpreis künftig höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Mieten zu rasant steigen und Gering- und Normalverdiener aus beliebten Wohnlagen verdrängt werden.

Steuerbetrug: Selbstanzeige wird ab 2015 teurer
Zukünftig müssen Steuerbetrüger mit höheren Strafzahlungen nach ihrer Selbstanzeige rechnen. Schon ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro (derzeit 50.000 Euro) muss ab 2015 ein Zuschlag von 10 Prozent gezahlt werden, damit von einer Strafverfolgung abgesehen wird. Ab 100.000 Euro steigt der Zuschlag auf 15 Prozent und ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Million Euro werden 20 Prozent fällig.

Auch Schwarzfahren wird teurer
60 statt bisher 40 Euro Bußgeld sollen Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket ab 2015 zahlen.

Nummernschild-Mitnahme ab 2015 möglich
Ab Januar 2015 ist es möglich, sein Kennzeichen bei einem Umzug – auch über Bundesländergrenzen hinweg – zu behalten. In einigen Bundesländern, zum Beispiel Hessen und Schleswig-Holstein, verfahren die Kfz-Zulassungsbehörden schon länger so.

Eigentlich sollte die Neuregelung bereits zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Doch den Bundesländern ging das dann doch ein wenig zu schnell: Die Kfz-Zulassungsstellen benötigten mehr Zeit für die Umstellung und Synchronisierung ihrer Software.