Kleine Patienten unterstützen!

Krankenhausaufenthalte empfindet vermutlich jeder Mensch als belastend. Für Kinder gilt das umso mehr. Auch wenn Eltern ihr Kind in bester medizinischer Behandlung wissen, sorgen sie sich um sein seelisches Wohlergehen. Wir sprachen mit Carsten Gallwas, Leiter der Abteilung Versicherungen und Bausparen bei der Sparkasse Witten.

Carsten Gallwas

Frage: Wie können sich Eltern auf den stationären Aufenthalt ihres Kindes vorbereiten?

Gallwas: Kleinen Patienten können Erwachsene ja nur schwer begreiflich machen, was sie im Krankenhaus erwartet. Die ruhige Atmosphäre eines Ein- oder Zweibettzimmer kann schon sehr entlastend auf Eltern und Kind wirken. Da die gesetzlichen Krankenkassen bei Unterbringung und medizinischer Versorgung nicht alle Leistungen erbringen, die wünschenswert wären, sind Eltern mit einer privaten Zusatzversicherung, die ihr Kind zum Privatpatienten macht, optimal abgesichert.

Frage: Was heißt das genau?

Gallwas: Mit dem Tarif StationärPLUS T unseres Kooperationspartners HanseMerkur Krankenversicherung AG ist eine erstklassige Behandlung durch Chefarzt oder Spezialist gewährleistet. Erstattet werden privatärztliche Honorare für Operationen und Visiten bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – bei einem Monatsbeitrag von nur 5,88 Euro. Wer den Antrag bis zum 10. November dieses Jahres stellt, genießt den Vorteil von reduzierten Gesundheitsfragen bei der Beantragung.

Frage: Und wenn Eltern ihr Kind begleiten möchten?

Gallwas: Wenn ein Kind nicht ohne Vater oder Mutter in der Klinik sein möchte, erstattet die HanseMerkur im Rahmen dieses Tarifes auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für einen Elternteil. Das ist bei stationären Aufenthalten von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.

Mehr Informationen zu den Leistungen und zum Vertragsabschluss gibt es in allen 11 Standorten der Sparkasse Witten, im Internet unter www.sparkasse-witten.de oder telefonisch unter 02302 174-4850.
Wie schon erwähnt: Bis zum 10.11.2017 müssen bei Vertragsabschluß nur wenige vereinfachte Gesundheitsfragen beantwortet werden.