Wohnrecht ja, Geld nein – Berechtigte musste aus Gesundheitsgründen ins Heim
Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht kann sehr viel Geld wert sein, denn es besagt, dass jemand (oft auf Lebenszeit) Anspruch auf die Nutzung einer Immobilie hat. Doch was geschieht, wenn der Berechtigte aus gesundheitlichen Gründen in ein Altenheim wechseln muss und von dort voraussichtlich nicht mehr in die Immobilie zurückkehren wird? Mit dieser Konstellation musste sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Ziviljustiz befassen.
(Landgericht Heidelberg, Aktenzeichen 7 O 14/09)
Der Fall: Im Alter von über 80 Jahren wurde eine Frau zum Pflegefall und sie verließ deswegen zwangsläufig das Obergeschoss eines Hauses, in dem sie ein seit Jahrzehnten eingetragenes unentgeltliches, lebenslanges Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht besaß. Die Frau war nicht in der Lage, die Heimkosten aus eigenen Mitteln zu begleichen. Deswegen machte sie beim Eigentümer des Hauses eine Nutzungsentschädigung für die Wohnung in Höhe der ortsüblichen Miete (etwa 600 Euro monatlich) geltend. Der aber verweigerte die Zahlung und vertrat die Meinung, das Wohnungsrecht sei erloschen, weil es die Frau nach objektiven Kriterien nicht mehr wahrnehmen könne.
Das Urteil: Die zuständige Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg gab nach eingehender juristischer Prüfung am Ende keiner der beiden Parteien Recht. Denn die alte Dame habe lediglich ein höchstpersönliches Wohnungsrecht. Wenn sie es nicht ausüben könne, gebe es für sie deshalb weder Geldersatz noch einen Anspruch auf Zustimmung zur Vermietung. Andererseits sei sie auch nicht zur Aufgabe des Wohnungsrechts verpflichtet, wenn der Eigentümer nicht zur Zahlung eines Ausgleichs dafür bereit sei. Die Parteien können die „Patt-Situation“ also nur einvernehmlich lösen.