Die Beziehung zwischen Eigentümern und Vermietern wird regelmäßig auf die Probe gestellt, wenn es zu Mieterhöhungen kommt. Das ist nachvollziehbar, denn wer zahlt schon gerne mehr Geld? Ein solches Mieterhöhungsbegehren muss allerdings formal korrekt begründet werden, sonst hat es keinen rechtlichen Bestand.
Der Fall
Konkret ging es darum, ob das Beifügen eines Sachverständigengutachtens ausreicht, um ein Mieterhöhungsverlangen ordnungsgemäß zu begründen. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde das nun geklärt.
Das Urteil
Wenn das Gutachten die Angaben enthält, die für den Mieter erforderlich sind, um die Berechtigung der beabsichtigten Erhöhung zu prüfen, reicht das aus. Dazu gehören eine Aussage des Sachverständigen über die tatsächliche örtliche Vergleichsmiete und eine Einordnung der zu beurteilenden Wohnung in das örtliche Preisgefüge (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 66/15).
Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS