Nebenjobs. Alles, was Sie wissen müssen!

Sie planen, sich etwas nebenher zu verdienen, oder möchten sich selbstständig machen? Je nachdem, ob Sie noch in der Ausbildung sind, studieren oder bereits einen festen Job haben, gelten unterschiedliche Regeln.

 

STUDIERENDE

Jobben während des Studiums

Wer neben dem Studium jobbt, kann bereits erste wertvolle Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln. Das macht den späteren Einstieg in der Regel einfacher. Und der Lohn hilft, besser über die Runden zu kommen.

BAföG: Wer BAföG-Leistungen bekommt, sollte nicht mehr als durchschnittlich 406 Euro im Monat verdienen (4.880 Euro in einem Zeitraum von zwölf Monaten), sonst wird die Leistung entsprechend gekürzt. Für Bewilligungszeiträume ab dem Wintersemester 2016 steigt der Betrag auf 5.400 Euro (450 Euro monatlich). Auch mehr als 20 Stunden pro Woche sollte man nicht arbeiten, um den Anspruch nicht zu verlieren. Wichtig: Zu den Einkünften zählt nicht nur der Nebenjob, es werden auch andere Einkünfte addiert, beispielsweise Zinsen oder eine Halbwaisenrente.

Krankenversicherung: Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung erlischt, wenn Sie älter sind als 25 Jahre oder mehr als 415 Euro oder 450 Euro als Minijobber monatlich verdienen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr als 182 Tage pro Jahr Vollzeit arbeiten (etwa 20 Stunden pro Woche) und dass das Studium dementsprechend Ihre Haupttätigkeit bleibt. Wer mehr verdient und über diese Grenzen kommt, muss sich selbst versichern. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Kindergeld: Solange Sie unter 25 Jahre alt sind und sich noch in der (ersten) Ausbildung befinden, haben Sie bzw. Ihre Eltern Anspruch auf Kindergeld. Dieses bleibt von einem Nebenjob in der Regel unberührt – und dies gilt auch bei einer selbstständigen Tätigkeit.

Selbstständig oder freiberuflich während des Studiums arbeiten

Sich während des Studiums selbstständig zu machen, kann viele Vorteile haben: Sie erwerben (idealerweise) Kenntnisse für Ihren späteren Job, knüpfen Kontakte und verdienen auch noch etwas.

Gewerbeanmeldung: Sofern Ihre Selbstständigkeit auf Dauer angelegt ist und nicht zu den freien Berufen zählt, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören beispielsweise freie wissenschaftliche Jobs, künstlerische und publizistische Arbeit und persönliche Dienstleistungen, zum Beispiel lehrende und beratende Berufe. Zählt Ihre Tätigkeit nicht dazu, können Sie entscheiden, ob Sie ein Vollgewerbe oder ein Kleingewerbe anmelden. Hier gilt: Wenn der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 17.500 Euro liegt und man für das folgende Jahr einen Umsatz von weniger als 50.000 Euro erwartet, kann man von der Kleingewerberegelung profitieren. Der Hauptvorteil: weniger Aufwand (z. B. bei der Abwicklung mit dem Finanzamt) durch eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht.

BAföG: Studierende, die selbstständig jobben, dürfen im gesamten Bewilligungszeitraum (das heißt über zwölf Monate) höchstens 358 Euro pro Monat verdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Zudem gilt auch hier: Das Studium muss im Vordergrund stehen – denn das wird ja gefördert.

Krankenversicherung: Bezüglich der Krankenversicherung gilt auch bei einer Selbstständigkeit die 182-Tage-Regel und die Verdienstgrenze von etwa 415 Euro. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Krankenkasse beraten. Wer im Nebenjob eine selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausübt oder in diesem Bereich lehrt, kann sich oft über die Künstlersozialkasse versichern. Der Vorteil: Sie zahlen dann nur den halben Beitrag zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (Infos siehe Kasten Linktipps). Übrigens: Ihre Sparkasse ist in Sachen Existenzgründung ein Topansprechpartner – von der Finanzierung bis zu den passenden Versicherungen informiert sie Sie gern.

 

AZUBIS

Jobben neben der Ausbildung

Sofern Sie über 18 Jahre alt sind, gelten für Sie im Wesentlichen die gleichen Regeln, wie wenn Sie einen festen Hauptjob haben (siehe Abschnitt „Nebenjob zum Hauptjob“). Für 15- bis 17-jährige Azubis gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Mehr dazu lesen Sie in der kostenlosen Broschüre „Klare Sache“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de, in der Suche „Klare Sache“ eingeben).

 

BERUFSTÄTIGE

Nebenjob zum Hauptjob

Wer bereits im Berufsleben steht, sollte vor der Aufnahme eines Nebenjobs, eines Minijobs oder einer selbstständigen Tätigkeit seinen Arbeitsvertrag prüfen: Viele Verträge beinhalten die Klausel, dass der Arbeitgeber im Vorfeld informiert werden muss. Dieser Pflicht sollten Sie nachkommen. Manche Arbeitgeber schließen eine Nebentätigkeit generell aus. Für die Konkurrenz zu arbeiten widerspricht den Interessen des Hauptarbeitgebers und sollte vermieden werden, um den Hauptjob nicht zu gefährden. Überhaupt sollte Ihr Hauptarbeitsverhältnis nicht unter Ihrem Zweitjob leiden. Mindestens elf Stunden Ruhezeit sind zwischen den täglichen Tätigkeiten Pflicht, auch um die eigene Gesundheit nicht zu strapazieren. Und: Der Jahresurlaub sollte grundsätzlich der Erholung – und nicht etwa dem Arbeiten im Zweitjob – dienen.

Nebenher selbstständig machen

Sie haben eine tolle Geschäftsidee, wissen, wie ein Businessplan funktioniert, und trauen sich zu, neben Ihrem Job ein Unternehmen aufzubauen? Dann sollten Sie die Selbstständigkeit angehen. Für Existenzgründungen können Sie beispielsweise geförderte Coachings in Anspruch nehmen; für Kleinunternehmer gelten vereinfachte Steuerregeln. Zu passenden individuellen Versicherungen und Formen der Finanzierung berät Sie Ihre Sparkasse gern.

LINKTIPPS

www.minijob-zentrale.de
Alles über Minijobs

www.existenzgruender.de
Informationen für Existenzgründer

www.sparkasse.de/themen/selbstaendig-machen.html
Infos von Ihrer Sparkasse zum Thema Existenzgründung

www.kuenstlersozialkasse.de
Infos über Berufsfelder, die gefördert werden, und die Voraussetzungen

www.studentenwerke.de
Infos zum BAföG und viele weitere interessante Themen

 

Quelle: S-Pool – das Mehrwert-Portal für unsere Kunden