Neu seit Juli

Der Duft des Sommers liegt in der Luft: Es riecht nach Eis, Sonnencreme und Bratwürstchen. Endlich Juli! Was der Monat noch so mit sich bringt? Einen Pott voll an Gesetzesänderungen. Hier leicht und verständlich erklärt (und am Ende noch etwas für Jon-Schnee-Fans):

1.    Hinzuverdienst bei der gesetzlichen Rente
Eins vorab: Auch künftig gilt, dass Sie als Rentner ab dem 65. Lebensjahr ohne Kürzungen hinzuverdienen dürfen. Erleichterungen gibt es ab dem 1. Juli für alle, die schon vorher in Rente gehen. Ab dann wird es einfacher, die eigene
Rente aufzustocken. Bislang  hatte der Hinzuverdienst zu deutlichen Rentenkürzungen geführt. Damit ist nun Schluss! Als Frührentner dürfen Sie im Jahr Ihre Rente pauschal um 6.300 Euro aufbessern. Sie liegen über diesen Wert? Dann werden 40 Prozent mit Ihrer Rente verrechnet.  Mehr zur Flexi-Rente finden Sie hier.

2.    Ausweispflicht bei SIM-Karten
Um  eine neue SIM-Karte zu kaufen, brauchen Sie künftig Ihren Ausweis. Ab Anfang Juli tritt diese Gesetzesänderung in Kraft. Die Neuerung soll die anonyme Kommunikation erschweren und so Terroranschläge wie die in Paris, London und Berlin, verhindern. Attentäter kommunizierten  über Prepaid-Karten, die sie sich auf Vorrat in größeren Mengen gekauft haben.

Falls Sie demnächst eine neue SIM-Karten brauchen, sollten Sie also mehr Zeit mitbringen. Die Daten Ihres Personalausweises werden vom Händler aufgenommen und gespeichert. Das ist notwendig, um die neue SIM-Karte beim Mobilfunkanbieter zu aktivieren. Ob auch Supermärkte oder Tankstellen die Identitätsprüfung vor Ort durchführen, ist unwahrscheinlich. Stellen Sie sich hier auf eine Registrierung nach dem Kauf via Post-Ident oder Video-Ident ein.

3.    Krankenkassen übernehmen  Video-Sprechstunden
Was wäre, wenn Sie Ihrem Arzt per Video-Chat Ihr Leid klagen könnten? Ab 1. Juli übernimmt Ihre Krankenkasse die digitale Sprechstunde bei Ihrem Arzt. Nein, kein Scherz. Das gibt es! Gerade für ältere Menschen ist das ideal, um sich lange Wege zu sparen. Auch für diejenigen, die auf dem Land leben, ist das praktisch. Hier klagen die Menschen immer wieder über Lücken bei der medizinischen Versorgung – es gibt einfach nicht genug Ärzte vor Ort. Das soll nun mit einer Video-Sprechstunde abgefangen werden. Ob Ihr Arzt die Sprechstunde über Video-Chat anbietet, erfragen Sie beim nächsten Arzt-Besuch.

4.    Neues Unterhaltsvorschussgesetz
Ziehen Sie Ihr Kind alleine auf? Und ein Elternteil kommt nicht für den Unterhalt Ihres Kindes auf? Falls ja, dürfte Sie diese Nachricht freuen: Ab Anfang Juli springt der Staat länger für den Unterhaltsvorschuss ein.
Bisher zahlte dieser maximal über einen Zeitraum von 72 Monaten. Ab dem 12. Geburtstag des Kindes gab es gar nichts mehr. Ab jetzt überweist Ihnen der Staat bis zum 6. Geburtstag 150 Euro, bis zum 12. Geburtstag 201 Euro und bis zum 18. Geburtstag 268 Euro.
Was sich nicht geändert hat: Die Summe fordert der Staat dann vom Unterhaltspflichtigen zurück. Stellen Sie den Antrag möglichst bald an das Jugendamt, denn die Bearbeitungszeit wird einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.

5.    Neue Pfändungsfreigrenzen
Erfreuliche Nachrichten für Schuldner: Die Pfändungsfreigrenzen werden ab 1. Juli erhöht.
Diese Freigrenzen definieren den Betrag, der Ihnen finanziell zusteht, um weiterhin Miete, Essen und Strom zu bezahlen. Sollten Sie darüber liegen, kann Ihr Gläubiger sich auf das Pfändungsrecht berufen. Das sieht vor, dass der darüber liegende Betrag zwischen Gläubiger und Schuldner geteilt wird.

Ab jetzt stehen Schuldnern allerdings höhere Toleranzgrenzen zu:  Bei Alleinstehenden ohne unterhaltsberechtigte Personen gilt ein Freibetrag von 1.133,80 Euro. Besteht Unterhaltspflicht erhöht sich der Freibetrag um 426,71 Euro und bei jeder weiteren unterhaltspflichtigen Person um 237,73 Euro.
Ausnahmen gibt es, wenn der unpfändbare Betrag vom Gericht oder einem öffentlichen Gläubiger (Finanzamt, Zollamt) bestimmt wurde. Hier hat die Gesetzesänderung keine Wirkung.

6.    PIN-Eingabe bei der Kreditkarte wird jetzt Pflicht
Die PIN-Eingabe bei Zahlung mit Ihrer Kreditkarte wird nun Pflicht. Das gilt für jede neue Kreditkarte ab dem 1. Juli.
Durch die Eingabe kann Ihre Kreditkarte nicht von Dritten benutzt werden und wird so vor Missbrauch geschützt. Was tun, wenn Sie Ihren PIN vergessen haben? Lesen Sie hier mehr dazu!

7.    Für alle GoT-Fans: Staffel 7 läuft ab Juli
Alle Fans der Serie Game of Thrones dürfen sich nun freuen. Denn am 17. Juli geht’s endlich in die siebte Runde. Schluss mit Sommer, denn der Winter ist da. Zumindest in Westeros. Zwar gibt es in dieser Staffel nur sieben Folgen,  diese sind aber durchschnittlich 60 Minuten lang. Im Staffelfinale gibt’s dann noch einmal 81 Minuten geballte Stark-Power.

 

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal