Neues im August

Sommer, Sonne, Neuigkeiten.  Zwischen Ferien, Urlaubsreisen und Grillpartys tut sich im August einiges. Wir sagen nur: Krankenversicherung für Rentner, Ebay, Gewerbemüll, Heizungen (der Winter kommt bestimmt) und Google.

1.    Änderungen bei der Krankenversicherung für Rentner
Wer in die Krankenversicherung für Rentner – kurz KVdR – möchte, muss bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen. Ab dem 1. August werden nun pro Kind zusätzlich pauschal drei Jahre angerechnet. Als Kinder gelten leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder sowie Pflegekinder. Durch diese Regelung können Eltern leichter die Vorversicherungszeiten erfüllen, um in die KVdR zu kommen.

2.    Ebay ändert seine Verkäuferstandards
Falls Sie gewerblich über Ebay verkaufen, gibt es ab dem 20. August Lockerung bei nicht fristgerecht verschickter Ware. In Zukunft bekommen Sie auf Ihre Käuferbewertung dann nur noch 3 Prozent Abzug statt 4 Prozent. Ebay will dadurch die Standards der Verkäufer fairer und einheitlicher gestalten.

3.    Reform  der Gewerbeabfallverordnung
Sie betreiben ein Gewerbe? Dann aufgepasst: Vom 1. August an gelten strengere Vorschriften für die Mülltrennung.  Zusätzlich zu Papier, Glas, Kunststoff, Metall und Bioabfällen müssen Sie nun auch Holz und Textilien getrennt entsorgen. Der Gesetzgeber verlangt dazu auch eine umfassende Dokumentation, die Sie auf Nachfrage der zuständigen Behörde vorlegen müssen. Falls Ihr Müll nachweislich durch eine Müllsortieranlage geschrubbt und dadurch ein effizientes Recycling gewährleistet ist, sind Sie von dieser neuen Regelung befreit. Diese Freistellung gilt auch, wenn Sie Ihren Müll aus einem bestimmten Grund nicht trennen können oder die Mischmengen zu gering sind. Hierfür müssen Sie der zuständigen Behörde eine ausführliche Erklärung abgeben.

4.    Neue Kontrollpflicht für alte Ölheizungen
Sind Sie Besitzer einer Ölheizung von 1985 oder älter? Dann müssen Sie ab dem 1. August jedes Jahr den Grenzwertgeber am Öltank von einem Heizungsfachmann prüfen lassen. Das teilt das Institut für Wärme und Oeltechnik mit. Grund dafür ist eine Erweiterung der sogenannten technischen Regeln wassergefährdender Stoffe.

5.    „Ok Google“
Willkommen in Deutschland, Google Home! Ab dem 8. August kann der smarte Lautsprecher mit eingebautem Google Assistant auch in Ihren Haushalt einziehen. Wozu das gut ist? Der Lautsprecher funktioniert im Prinzip wie Apples Siri. Wer „Ok Google“ sagt, kann dem Lautsprecher anschließend Fragen stellen: Wie ist das Wetter heute? Wie lange hat der Supermarkt um die Ecke noch auf? Wann fährt die nächste Bahn Richtung Zentrum? All das kann Google beantworten und hat dabei einen klaren Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten. Denn der Lautsprecher greift auf die hauseigene Suchmaschine zurück. Zusätzlich spielt Google Home auch Ihre Lieblingsmusik ab oder weckt Sie am Morgen.

Quelle: Sparkasse-Finanzportal