Wie die Zeit vergeht: Was gestern noch aktuell war, ist heute schon überholt. Auch 2016 hat wieder viel Neues zu bieten. Verschaffen Sie sich hier einen kleinen Überblick.
SEPA-Übergangsfrist endet
Ab dem 1. Februar 2016 gilt das SEPA-Verfahren ohne Ausnahmen. Ab dann werden Überweisungen nur noch mit der IBAN akzeptiert. Damit entfällt auch das elektronische Lastschriftverfahren, also das Bezahlen mit Bankkarte und Unterschrift, endgültig.
Freistellungsauftrag nur noch mit Steuer-ID
Zum 1. Januar 2016 sind Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-ID gültig. Liegt dem zuständigen Institut diese Nummer nicht bis zum Stichtag vor, darf es den eingerichteten Freistellungsauftrag nicht mehr berücksichtigen und muss bei Erträgen aus Kapitalvermögen die Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer einbehalten.
Zu viel gezahlte Steuern können dann erst über die Lohnsteuererklärung zurückgefordert werden.
Rechtsanspruch auf ein Basiskonto
Ab 2016 sind Anbieter von Girokonten verpflichtet, allen Bürgern ein Basiskonto auf Guthabenbasis anzubieten – auch Obdachlosen und Flüchtlingen. Weigert sich ein Institut oder versucht es durch hohe Kosten abzuschrecken, wird ein Bußgeld fällig.
Die Nutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftslebens, der allen Bevölkerungskreisen zugänglich sein muss – unabhängig von der Höhe des Einkommens oder Vermögens. Das war schon immer Aufgabe der Sparkassen als öffentlich-rechtliche Finanzdienstleister.
Arbeitslosengeld 2
Erhöhung und Familienversicherung. Der Regelsatz für einen Alleinstehenden steigt auf 404 Euro pro Monat. Für Leistungsberechtigte in Bedarfsgemeinschaften gibt es dann 364 Euro. Auch die Sätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich um 3 bis 6 Euro. Ein alleinstehender Asylbewerber erhält monatlich 364 Euro.
Die Familienversicherung für Arbeitslosengeld-2-Bezieher entfällt. Betroffene Kinder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr müssen sich selbst krankenversichern.
Weniger Steuern
Der Grundfreibetrag und die Kinderfreibeträge werden moderat erhöht. Außerdem bleibt für Alleinerziehende mehr übrig: Der Entlastungsbetrag steigt deutlich.
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt 2016 auf 50.850 Euro. Einkommen, die über dieser festgelegten Grenze liegen, bleiben bei der Beitragsermittlung unberücksichtigt.
Höhere Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2016 auf 56.250 Euro. Liegt das Einkommen eines Angestellten über dieser Grenze, so kann er in die private Krankenversicherung wechseln.
Kindergeld
Erhöhung und Nachweis der Steuer-ID. Das Kindergeld wird erhöht auf 190 Euro für das erste und zweite Kind, auf 196 Euro für das dritte Kind und auf 221 Euro ab dem vierten Kind. Außerdem muss 2016 die Steuer-ID des Kindes und des Kindergeld-Empfängers bei der Familienkasse angegeben werden. Es gelten allerdings großzügige Übergangsfristen.
Vermieterbescheinigung bei Ein- und Auszug
Schon seit November 2015 muss der Vermieter einer Wohnung den Ein- und Auszug eines Mieters bestätigen. So sollen Schein-Anmeldungen verhindert werden.
Deutsche Post passt einzelne Preise an
70 Cent kostet 2016 kostet ein Standardbrief bis 20 Gramm. Auch Wertbriefe und Einschreiben werden deutlich teurer.
Schaltjahr
2016 ist ein Schaltjahr und hat 366 Tage. Alle, die am 29. Februar geboren sind, können es dann richtig krachen lassen. Auf die Berechnung von Zinsen hat das Schaltjahr keine Auswirkungen: Ein Zinsjahr hat immer 360 Tage.