Nicht nur alles Gute kommt von oben: Manchmal drohen auch himmelwärts Gefahren.

Immobilien-Urteile zu den Folgen extremer Wetterlagen (Nr. 1)

Deutschland muss nach Auskunft von Experten in Zukunft vermehrt mit extremen Wetterlagen rechnen. Das bleibt auch nicht ohne Folgen für Immobilieneigentümer, denn sie sind auf vielerlei Weise von den Folgen solcher Wetterkapriolen betroffen – unter anderem wegen ihrer Verkehrssicherungspflichten.

Urteil im Detail

Besonders gefährdet sind Immobilien während der (Um-)Bauphase, denn dann ist häufig alles längst nicht so verschnürt, vertaut und festgemauert wie nach der Fertigstellung. Wenn sich zum Beispiel wegen starker Windböen ein Bauzaun selbständig macht und auf ein geparktes Auto fällt, spricht nach Überzeugung des Amtsgerichts München der Anscheinsbeweis für einen Fehler des Bauunternehmens. Die Firma habe alle Vorkehrungen dafür zu treffen, dass auch ein Sturm dem Zaun nichts anhaben kann. (Aktenzeichen 244 C 23760/11)

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

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