Nicht nur alles Gute kommt von oben: Manchmal drohen auch himmelwärts Gefahren.

Immobilien-Urteile zu den Folgen extremer Wetterlagen (Nr. 4)

Heiße Sommer, Starkregen und Stürme:
Deutschland muss nach Auskunft von Experten in Zukunft vermehrt mit extremen Wetterlagen rechnen. Das bleibt auch nicht ohne Folgen für Immobilieneigentümer, denn sie sind auf vielerlei Weise von den Folgen solcher Wetterkapriolen betroffen – unter anderem wegen ihrer Verkehrssicherungspflichten.

Das Urteil im Detail
Bei erheblichen Windstärken hatte es Bitumenschindeln vom Dach eines Hauses geweht. Die Eigentümerin der Immobilie begehrte von der Wohngebäudeversicherung eine Regulierung des Schadens. Doch sie wurde darauf hingewiesen, es habe sich um stark geschädigte Dachschindeln gehandelt. Das Oberlandesgericht Koblenz maß dieser Tatsache jedoch keine große Bedeutung bei. Die Versicherung müsse trotzdem aufkommen, denn es gebe keine Verpflichtung für Hauseigentümer, ohne konkrete Anhaltspunkte das Dach regelmäßig überprüfen zu lassen. (Aktenzeichen 10 U 1018/08)
Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

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