Online-Käufe: Diese Kreditkarten-Gebühr sind wir bald los

Sie zahlen gerne bargeldlos? Dann bewahrt Sie ein neues Gesetz bald vor einem Ärgernis. Vor allem bei Online-Einkäufen verlangen Händler gern eine Extragebühr. Das Problem wird jetzt gelöst – und es gibt weitere gute Nachrichten.

Zahlen fürs Zahlen? Das klingt im ersten Moment wie ein verunglückter Werbeslogan, den sich Marketingstrategen ausgedacht haben. Es ist aber eine reale Sache und ein Ärgernis für viele, die gerne bargeldlos bezahlen. Wer beispielsweise mit Kreditkarte zahlt, muss oft noch Extra-Gebühren entrichten. Und zwar allein deswegen, weil er sich die Karte als Zahlungsmittel ausgesucht hat. Geld ausgegeben wird dann also zwei Mal: Für das Produkt und für den Zahlungsweg.
Bisher wird diese Gebühr vor allem im Online-Geschäft von Unternehmen eingefordert – um eigene Kosten zu decken, die ihnen je nach Karte entstehen, so die Begründung. Bei Buchungen von Flügen, Bahntickets oder Hotels empfinden Menschen diese Extrazahlung jedoch als lästig und unfair. Schnell kann diese Summe auf zehn Euro und mehr ansteigen.

Diese Zahlungswege sind vom Gesetz betroffen

Die gute Nachricht: Diese Extra-Gebühr werden wir in vielen Fällen bald endgültig los sein. Von 2018 an soll ein entsprechendes Gesetz dazu gelten. Der Bundestag beschloss Anfang Juni, eine entsprechende EU-Vorgabe umzusetzen.
Demnach dürfen dann keine Aufschläge mehr für die gängigsten bargeldlosen Zahlungswege verlangt werden. Dazu gehören in Deutschland weit verbreitete Kreditkarten, wie zum Beispiel Master- und Visacard. Auch viele Zahlungen per Girokarte sowie Überweisungen und Lastschriften sind von dieser Regel betroffen.

Bargeldloses Zahlen wird sicherer

Es gibt weitere gute Nachrichten: Auch beim Thema Sicherheit bessert der neue Gesetzesentwurf nach. Die sogenannte Kundenauthentifizierung wird sicherer. Vorgeschrieben ist zukünftig, dass Sie bei der Zahlung nach mindestens zwei Sicherheitselementen gefragt werden. Das können beispielsweise Ihr Passwort, Informationen zu Ihrer Kreditkarte, eine TAN, aber auch ein persönliches Erkennungsmerkmal – also etwa Ihr Fingerabdruck – sein.
Auch das Erstattungsrecht wird verbindlicher. Für Sie wird es unkomplizierter, eine Lastschrift zurückzubuchen. Das wird weiterhin ohne Nennung von Gründen gehen – in Zukunft auch in ganz Europa. Wenn Sie Zahlungen nicht autorisiert haben, haften Sie künftig übrigens nur noch für einen Betrag von bis zu 50 Euro. Zuvor waren es 150 Euro.

Es gab Widerstände gegen das Gesetz

Im Englischen trägt die Praxis mit dem Extra-Entgelt den Namen „Surcharging“. Das klingt schon etwas weniger sperrig als „Zusatzgebühr“. Schwierig waren die Diskussionen darüber natürlich trotzdem immer, egal unter welchem Begriff sie geführt wurden. Laut Medienberichten hatten sich mehrere Unternehmen gegen das Gesetz gewehrt. Sie argumentierten, dass je nach Karte auch immer unterschiedliche Kosten für sie entstehen würden. Und diese Kosten müssten gedeckt werden.
Für Sie als Kunden kann das jedoch unübersichtlich werden, argumentieren Verbraucherschützer. Denn wenn jedes Unternehmen selbst festlegt, wie hoch die Gebühren für unterschiedliche Zahlungswege sind, bedeutet das: Möchten Sie den Anbieter mit den geringsten Gebühren finden, müssten Sie jeden einzelnen abklappern und dann vergleichen. Die Position der Verbraucherschützer lautet deshalb: Das ist schlicht unmöglich.
Der Standpunkt der Verbraucherschützer hat sich am Ende durchgesetzt – gute Nachrichten für die Kunden.

 

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal