
Es war offensichtlich
Makler musste nicht über Raumbeschaffenheit aufklären Wenn ein Immobilienverkäufer oder der von ihm beauftragte Makler einen nennenswerten Mangel an einem Objekt verschweigt, dann kann der Erwerber im Nachhinein Schadensersatz geltend machen. Die Erfolgschancen schwinden allerdings , wenn der vermeintliche Mangel ohnehin offenkundig war. Das Urteil im Detail Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Eigentumswohnung gekauft. […]