Immer mal wieder stellen Nutzer von Online-Banking sich – und uns – die Frage, ob denn eine 5-stellige PIN (Persönliche Identifikationsnummer) eine ausreichende Sicherheit darstellt. Da lautet die Frage dann auch schon mal so: „Warum kann die Pin online nur 5 Stellen haben? Dem Kunden Sicherheit predigen und das Passwort auf 5 Zeichen limitieren!“
Nun, das Online-Banking bei den deutschen Sparkassen ist schon bei der Anmeldung doppelt geschützt! Mit der PIN allein geht es nicht.
Da ist zum ersten der Anmeldename: Der Zugriff zum Online-Banking ist nur mit einem persönlichen, bis zu 15-stelligen und freiwählbaren Anmeldenamen möglich. Ersatzweise übrigens mit der sogenannten „Legitimations-ID“, die mit der Anmeldung zum Online-Banking ausgegeben wird. Ganz praktisch, wenn einem der Anmeldename mal entfallen sein sollte.
Dann erst geht’s um die PIN. Beim jedem Zugriff muss die persönliche 5-stellige PIN-Nummer eingegeben werden, ähnlich der PIN-Eingabe an Geldautomaten oder Kassenterminals, wenn Sie mit Karte zahlen.
Die Transaktionen im Online-Banking werden mittels TAN (Transaktionsnummer) bestätigt. Jede Transaktion (z.B. Überweisung) wird mit einer nur einmalig gültigen 6-stelligen TAN „unterschrieben“ (vergleichbar mit Ihrer Unterschrift auf einem Überweisungs-Formular). Nach der Eingabe der TAN wird diese ungültig.
Last but not least ist dann da noch die 128bit SSL-Verschlüsselung. Dieses anerkannte Verschlüsselungsverfahren sorgt zusätzlich für die Sicherheit bei der Datenübermittlung.
Und hier erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Sicherungsverfahren smsTAN, chipTAN und HBCI