Schon während des Studiums den Grundstein für ein Unternehmen legen?
Wir geben Ihnen Tipps von A-Z, wie Sie Theorie und Praxis clever vereinen.
Und: Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg!
ABSCHLUSSARBEIT
Viele Studenten, die ein Unternehmen gründen wollen, schreiben ihre Abschlussarbeit über das Vorhaben. Manchmal kann man sich Seminare als Credit Points anrechnen lassen.
BAFÖG
Wenn Sie BAföG bekommen, dürfen Sie nur ein geringes Einkommen haben, sonst verringert sich die Zahlung. Zum Ende des 4. Fachsemesters müssen BAföG-Empfänger einen Leistungsnachweis erbringen. Sie müssen also trotz Existenzgründung genug Zeit fürs Studium aufbringen. Fragen klärt Ihr Studentenwerk.
BUSINESSPLAN
Für eine erfolgreiche Finanzierung unerlässlich. Er dient auch als Zielvorgabe, an die Sie sich in der Gründungsphase halten können.
CROWDFUNDING
Viele User entscheiden durch viele kleine Geldbeträge, ob ein Projekt Wirklichkeit wird. Seedmatch oder Companisto sind z. B. solche Finanzierungsplattformen.
DEUTSCHER GRÜNDERPREIS
►Gründerwettbewerbe.
EXIST
Das Gründerstipendium fördert u. a. studentische Gründer mit einem monatlichen Betrag, zusätzlich gibt’s Coachings und Zuschüsse für Sachausgaben. www.exist.de
FINANZIERUNG
In der Regel sollten dafür 20 Prozent Eigenkapital einkalkuliert werden. Ihre Sparkasse berät Sie gerne.
FÖRDERMITTEL
Ergänzen die Finanzierung. Übersicht z. B. unter www.foerderdatenbank.de
GRÜNDERWETTBEWERBE
Der Deutsche Gründerpreis wird jährlich in den Kategorien Schüler, StartUp, Aufsteiger und Lebenswerk vergeben. Ausgelobt wird er von den Partnernstern, Sparkassen, ZDF und Porsche. www.deutscher-gruenderpreis.de
HOCHSCHULE
An zahlreichen Hochschulen wurden „Gründungslehrstühle“ eingerichtet: www.stifterverband.com/gruendungsradar
INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN
Ihre zuständige IHK ist eine gute Adresse, um sich beraten zu lassen. Diese finden Sie hier: www.dihk.de/ihk-finder
JUNIOREN
Es gibt zahlreiche, meist ehrenamtliche und regionale Initiativen, bei denen Senioren Junioren helfen. www.althilftjung.de
KINDERGELD
Hier gelten keine Jahreseinkünftegrenzen mehr – mehr als 20 Stunden pro Woche darf die Existenzgründung nicht in Anspruch nehmen, sonst gerät der Anspruch in Gefahr.
KRANKENVERSICHERUNG
Wer sich neben dem Studium selbstständig macht, kann in der Regel in der Familienversicherung bleiben, wenn die Einnahmen 395 € (Stand: 2014; für 2015 vorauss. 405 €) im Monat nicht übersteigen. Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter.
MARKETING
In vielen Fällen gibt’s für die Beratung Zuschüsse. www.kfw.de, Stichwort: Gründercoaching.
NETWORKING
Holen Sie frühzeitig z. B. Mitstudenten ins Boot, die Ihre Qualifikationen ergänzen. Ebenfalls hilfreich: Online-Netzwerke wie Xing oder Facebook.
ONLINE-ANWENDUNGEN
Businessplan-App, Online-Training und Tipps unter www.existenzgruender.de/gruendungswerkstatt/
PATENTIERUNG
Patente und andere Schutzrechte wie z. B. Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. www.dpma.de
QUALIFIKATION
Prüfen Sie, ob Sie ein Unternehmertyp sind. Auch fachliche Voraussetzungen müssen stimmen – kaufmännische und unternehmerische Kenntnisse sind ein entscheidender Faktor! Unter www.existenzgruender.de finden Sie Tests dazu.
RECHTSFORM
Es gibt Rechtsformen für Einzelkämpfer (z. B. AG oder GmbH) sowie Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften für Existenzgründer, die in einer Gruppe gründen möchten. Lassen Sie sich schon im Vorfeld und auch von einem Rechtsanwalt beraten. Manche Geldgeber schließen z. B. bestimmte Rechtsformen von der Förderung aus.
STIPENDIEN
Für studentische Gründer gibt’s zahlreiche Stipendien, wie z. B. ►EXIST. Datenbank mit den Förderprogrammen des Bundes, der Länder & der EU: www.foerderdatenbank.de
SPARKASSE
Sparkassen sind Marktführer bei Gründungsfinanzierungen in Deutschland. Lassen Sie sich also gleich vom Experten beraten, wenn Sie gründen möchten!
UMSATZSTEUER
Als Kleinunternehmer können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen („Kleinunternehmerregelung“). Dafür müssen Ihre Umsätze in einem bestimmten Rahmen bleiben. Als Kleinunternehmer dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Die ►Vorsteuer können Sie hier nicht geltend machen.
VORSTEUER
Für unternehmensbezogene Einkäufe zahlen Sie in der Regel Vorsteuer. Prüfen Sie, ob diese auf den Rechnungen, die Sie bezahlen müssen, separat aufgeführt ist (als Umsatzsteuer). Diese Vorsteuer können Sie später mit der Umsatzsteuer, die Sie an das Finanzamt abführen, verrechnen.
WERBUNG
►Marketing.
ZUSCHÜSSE
►Fördermittel.
LINKTIPPS
www.existenzgruender.de
Mit Expertenforum.
www.studis-online.de
Großes Studi-Portal mit Existenzgründer-Bereich unter „Beruf“.
www.business-angels.de
Business Angels beteiligen sich mit Kapital und Knowhow an innovativen Start-ups.
www.kfw.de/gruenden
Alles rund um die Kredite der KfW.
www.foerderland.de
Seite, bei der kaum Fragen offenbleiben.
Quelle: S-Pool – das Mehrwert-Portal für unsere Kunden