Rauchmelder sind klein und unscheinbar und doch retten sie mit ihrem schrillen Piepton Leben. Ab 1. Januar 2017 sind sie in Nordrhein-Westfalen in allen Wohnungen und Häusern Pflicht.
Galt die Rauchmelderpflicht bereits seit April 2013 für Neubauten, müssen nun bis Ende des Jahres alle Bestandsbauten in Nordrhein-Westfalen nachgerüstet werden. Die Installationspflicht liegt bei den Bauherren bzw. bei den Eigentümern. Sollte der Eigentümer seiner Pflicht nicht nachkommen, empfehle ich jedem Mieter Druck zu machen oder die Rauchmelder selbst anzubringen. Denn wer die Gefahr nicht ernst nimmt, spielt mit dem eigenen Leben.
Jedes Jahr sterben bundesweit fast 400 Menschen bei Bränden. Das Feuer ist aber nicht die größte Gefahr. 95 Prozent der Brandopfer sterben an einer Rauchvergiftung. Drei bis fünf Atemzüge reichen meist aus, um bewusstlos zu werden oder durch giftige Gase zu sterben. Rauchwarnmelder können hier Leben retten, denn es geht oft um Sekunden. 70 Prozent aller Brandopfer kommen übrigens nachts im eigenen Haus im Schlaf um.
Trotz dieser alarmierenden Fakten sind etliche Haushalte immer noch ohne Rauchwarnmelder oder die Besitzer haben die Geräte zwar bereits angeschafft, aber noch nicht installiert. Ich kann nur eindringlich raten, die kleinen Lebensretter umgehend zu installieren. Kinderzimmer und Schlafräume sind vorrangig mit Rauchmeldern auszustatten. Ebenso Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden. Für Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, gilt die Rauchmelderpflicht. Auch offene Treppenräume in Wohnungen enthalten meist Flure und sind mit Rauchmeldern auszustatten. Hausbesitzer sollten jedoch zusätzlich zur Pflicht unbedingt auch daran denken, das Wohnzimmer, den Dachboden und den Keller mit Rauchmeldern auszustatten.
Beim Kauf der Rauchmelder sollte unbedingt auf unabhängige Gütesiegel, zum Beispiel VdS, GS und Q geachtet werden. Die „Q“-Kennzeichnung steht für besonders hochwertige Rauchwarnmelder. Ihre fest eingebaute Batterie hält beispielsweise zehn Jahre.
Sind die Rauchmelder angebracht, ist der unmittelbare Besitzer einer Wohnung, also der Mieter bzw. der selbst nutzende Eigentümer zuständig für die regelmäßige Wartung, die Funktionsprüfung und den Batteriewechsel. Ausnahme: Der Eigentümer hat diese Verpflichtung vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 1. April 2013 bereits übernommen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.provinzial-rauchmelder.de