Ab 2014 können die Eigentümer von selbst genutzten Immobilien ihre angesparten Riester-Guthaben jederzeit zur Entschuldung einsetzen. Bislang war eine Kapitalentnahme zur Entschuldung nur zu Beginn der Auszahlungsphase – in der Regel bei Renteneintritt – möglich. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums an die LBS hervor.
Verbessert haben sich mit der aktuellen Gesetzesänderung beim Wohn-Riester auch die Regelungen für Umschuldungen. Für den Erhalt der Riester-Förderung kommt es nun nicht mehr darauf an, wann die Immobilie angeschafft bzw. hergestellt wurde.
Wie die LBS West erklärt, können damit ab dem nächsten Jahr auch alle Eigentümer, die ihre Immobilie vor 2008 gebaut oder gekauft haben, ihren Riester-Kredit oder ihr Riester-gefördertes Bauspardarlehen für die Umschuldung nutzen.
Quelle Text und Bild: LBS