SEPA: Was ändert sich bei Lastschriften?

SEPA-Lastschrift
SEPA-Lastschrift

SEPA-Lastschrift

Ab dem 01.02.2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands sind dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.

Was ändert sich für Sie, wenn Sie Unternehmen oder Vereinen erlaubt haben, von Ihrem Girokonto Lastschriften einzuziehen?

Bereits bestehende Einzugsermächtigungen weiter gültig. Das Unternehmen bzw. der Verein wird Sie im Lauf der nächsten Monate aber dazu auch noch informieren.

SEPA-Lastschriftmandat

SEPA-Lastschriftmandat

Bei Neuverträgen mit Lastschriftzahlung wird Sie der Zahlungsempfänger in aller Regel jetzt schon um ein sogenanntes „SEPA-Lastschriftmandat“ bitten. Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Zusätzlich wird Ihre Sparkasse zur Einlösung der Lastschrift angewiesen.

Gibt es Verbesserungen für Sie durch die Einführung der SEPA-Lastschrift?

Eindeutig ja durch eine verbesserte Liquiditätsplanung. Mit der Einführung eines Fälligkeitsdatums bei SEPA-Lastschriften verbessern Sie Ihre Liquiditätsplanung. So wissen Sie zukünftig genau, an welchem Tag Ihr Konto belastet wird und können für ausreichend Guthaben sorgen.

Lastschriftrückgaben: Der Erstattungsanspruch „ohne Angabe von Gründen“ beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.

Wir haben Ihnen alle Informationen auch noch einmal in einem kleinen Video zusammengestellt.