Sinnvoll vor Einbruch schützen

In Nordrhein-Westfalen wurde im vergangenen Jahr 62.362 mal in Wohnungen eingebrochen. Für die Betroffenen ist dies oft eine beunruhigende Erfahrung, die sie lange Zeit nicht vergessen. Die Diebe schlagen im Schutz der Dunkelheit zu, aber auch tagsüber, wenn niemand zu Hause ist. Der bundesweite Tag des Einbruchschutzes am 30. Oktober erinnert daran, wie man sich schützen kann.

Bei Wohnungseinbrüchen kam in Deutschland allein im Jahr 2015 eine Gesamtschadensumme von 530 Millionen Euro zusammen. Damit es gar nicht erst soweit kommt, lassen sich gegen einen Einbruch Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Noch vor der Alarmanlage empfehlen sich mechanische Sicherungen, die Einbrecher nicht geräuschlos überwinden können und deren Ausschalten sehr zeitaufwendig ist. Hierzu zählen Querriegel-Schlösser mit Sperrbügel sowie stabile Türschilder und Schließbleche. Auch Licht steigert das Risiko für die Einbrecher. Mit Hilfe von Zeitschaltuhren und Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb des Gebäudes kann der Eindruck erweckt werden, dass jemand zu Hause ist. Bäume und Sträucher sollten zurück geschnitten werden, damit das Haus zu sehen ist. Nachbarn sollten gebeten werden, den Briefkasten zu leeren. Die Westfälische Provinzial ist Gründungsmitglied des gemeinnützigen Netzwerks „Zuhause sicher“. Die Homepage des Netzwerks www.zuhause-sicher.de bietet für alle Ratsuchenden eine gute Orientierung.

Hausratversicherung deckt finanzielle Folgen ab

Sollte dennoch eingebrochen werden, muss dies so schnell wie möglich bei der Polizei und der Versicherung gemeldet werden. Die Hausratversicherung deckt finanzielle Folgen ab, die aus einem Einbruch sowie aus Vandalismus infolge eines Einbruchs entstehen. Hierzu zählt neben dem Ersatz des Diebesguts auch die Reparatur von beschädigten Schlössern, dem Mauerwerk und Fenstern. Ist beim Verlassen der Wohnung ein Fenster auf Kipp stehen gelassen worden, wurde es dem Einbrecher sehr leicht gemacht. In solchen Fällen wird die Versicherung den Einzelfall prüfen. Je nach Situation und Vertrag wird sie einen Teil des Schadens übernehmen.

Damit nach einem Einbruch der Wert der gestohlenen Gegenstände exakt ermittelt werden kann, empfiehlt es sich, Kaufbelege aufzubewahren und Fotos vor allem von Schmuck und Wertsachen zu machen. Auch hat es sich bewährt Inventarlisten zu erstellen. Im Vertrag stehen die Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen. Deshalb sollte man sich überlegen, besonders wertvolle Sachen in ein Bankschließfach oder einen Safe zu schließen.