Mit der Eigenheimrente schneller und günstiger ins eigene Heim
Ihre Vorteile mit Wohn-Riester:
- staatliche Förderung für Ihr Eigenheim
- bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr für Erwachsene
- Zusatzförderung für Kinder
- einmaliger Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro
- einsetzbar zum Kapitalaufbau oder zur Darlehenstilgung
- auch für den barrierefreien Umbau
- Beiträge können als Sonderausgaben die Steuerlast senken
Der schnellere Weg ins Eigenheim
Bei Wohn-Riester setzen Sie die staatliche Förderung zur Altersvorsorge für den Kauf oder Bau Ihres Eigenheims ein. Während der gesamten Laufzeit fließen Ihre Sparbeträge und die staatlichen Zulagen in einen Bausparvertrag – zum Beispiel von der LBS – oder ein Baudarlehen. Beides muss speziell als Riester-Produkt zertifiziert sein.
Dank Wohn-Riester ist Ihr Bausparvertrag früher zuteilungsreif. Und Sie haben durch die Zulagen Ihr Darlehen schneller zurückgezahlt als bei einem nicht geförderten Baukredit. So sparen Sie Sollzinsen.
Zulagen vom Staat beschleunigen Ihr Projekt
Wie bei allen Riester-Produkten zahlen Sie jedes Jahr vier Prozent von Ihrem sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen ein, vermindert um die Zulagen für Ihren Bausparvertrag (maximal 2.100 Euro). Dann erhalten Sie die volle staatliche Förderung: jedes Jahr 175 Euro Grundzulage.
Für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, bekommen Sparer zusätzlich 300 Euro pro Jahr. Für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr. Außerdem können sie ihre Riester-Beiträge als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.
Die Zulagen fließen automatisch auf Ihren Bausparvertrag. Zahlen Sie auch noch Ihre eventuelle Steuerersparnis ein, steht Ihr Bausparvertrag noch schneller für Ihre Immobilie bereit. Und Sie senken Laufzeit und Kosten für Ihr Darlehen.
Wofür können Sie Wohn-Riester einsetzen?
Sie können Ihr Riester-Guthaben und Ihr Riester-Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie einsetzen. Egal, ob Sie bauen, kaufen oder eine bestehende Baufinanzierung ablösen.
Außerdem können Sie mit dem Kapital Ihr Eigenheim barrierefrei umbauen. Oder Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft kaufen. Oder Sie erwerben damit ein Dauerwohnrecht, zum Beispiel in einem Seniorenheim.
Fallen bei Wohn-Riester Steuern an?
Bei allen Riester-Produkten sind die Beiträge und Zulagen in der Sparphase steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase werden die Riester-Rente bzw. der Betrag auf dem Wohnförderkonto versteuert. Bei der Versteuerung des Wohnförderkontos können Sie von einem Rabattangebot profitieren: Wahlweise leisten Sie den gesamten Steuerbetrag auf einmal und zahlen 30 Prozent weniger. Oder Sie versteuern den Betrag auf dem Wohnförderkonto jedes Jahr in kleinen Schritten.
Wir beantworten Ihnen gern alle Fragen rund um das Thema Wohn-Riester. Und wir sagen Ihnen, ob Sie förderberechtigt sind.
Quelle: Sparkassen-Finanzportal GmbH