Urteil zur Heizungs-Wärmemessung

Was tun, wenn die extra bestellten Spezialisten für Wärmemessung komplett falsche Werte liefern?

Grob daneben gelegen

Grob daneben ist hier grob fahrlässig

Fehler macht ja jeder mal. Von einer Spezialfirma sollte man allerdings erwarten dürfen, dass zumindest keine groben Schnitzer passieren. Das hatte auch ein Hauseigentümer gedacht, der ein Ablese-Unternehmen mit der Feststellung des Wärmeverbrauches seiner Mieter beauftragte.

Statt aber des wirkichen Vorjahreswertes registrierte die Firma einen völlig falschen Wert. Der wurde natürlich dann zur Grundlage für die – nun ebenfalls falsche – Abrechnung mit dem Mieter. Nach einiger Zeit fand der Eigentümer den Fehler heraus und forderte von dem Unternehmen den Ersatz des Schadens in Höhe von insgesamt rund 1.400 Euro.

Doch die Firma weigerte sich zu zahlen. Sie  berief sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie von jeder Haftung bei Fehlern frei stellten. Das hatte allerdings nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vor den Schranken der Justiz keinen Bestand. Das Gericht ging von einer groben Fahrlässigkeit aus und entschied, dass der Schaden zu ersetzen sei.
(AG Krefeld, Aktenzeichen 6 C 52/12)