Verbotene Urlaubssouvenirs

Welche Waren und Wertgegenstände darf man aus dem Urlaub eigentlich mitbringen, welche Urlaubssouvenirs sind verboten?

Wer kennt das nicht: Nach einer erlebnisreichen Reise fällt es schwer, einfach so wieder in den Alltag zurückzufinden. Deshalb nimmt so mancher Urlauber dann ein kleines Andenken an diese schöne Zeit mit.  Oftmals wird jedoch nicht daran gedacht, dass beim Zoll einige Probleme auftreten können. Wer also gerne Souvenirs aus seinem Urlaub mitbringt, tut gut daran, sich vor dem Urlaub mit den Zollvorschriften vertraut zu machen.

Dies gilt nicht nur für Souvenirs, Waren und Gebrauchsgegenstände, sondern auch für Bargeld sowie gleichgestellte Zahlungsmittel wie zum Beispiel Wertpapiere und Schmuck.

Bitte auch daran denken, dass es einige Unterschiede zwischen EU und Nicht-EU Ländern gibt!

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich die Smartphone-App „Zoll und Reisen“ herunterzuladen, um Beschränkungen und Einfuhrverbote für bestimmte Waren zu überprüfen.

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