Vorsorgevollmacht: Was ist zu beachten?

Vor allem bei einer dauerhaften Erkrankung oder wenn das Alter wesentliche Beeinträchtigungen mit sich bringt, ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Grundsätzlich kann man sagen, dass es ein zu früh generell nicht gibt – ein zu spät dagegen schon.

Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie selbst dies nicht (mehr) können.

Für Angehörige gilt:
Auch ein enger Familienangehöriger ist dazu nicht automatisch berechtigt. Ohne Vorsorgevollmacht kann es dazu kommen, dass ein Gericht einen Betreuer bestimmt . Das empfinden viele Familien als große Belastung und Einmischung in ganz persönliche Angelegenheiten.

Wichtig:
Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Sparkasse angebotene „Konto-/Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht“ zurückgreifen. Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die „Konto-/Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht“ sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden. Können Sie Ihre Sparkasse nicht aufsuchen, wird sich im Gespräch mit Ihrer Sparkasse sicher eine Lösung finden. Setzen Sie sich dazu einfach mit Ihrem Kundenberater in Verbindung.