Wann ist ein Einbruch ein Einbruch?

Reihenhäuser
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Ist ein Keil ein Einbruchswerkzeug?

Häufig leisten Versicherungen nur in einer eindeutig nachgewiesenen Fallkonstellation Schadenersatz. Dann muss wieder einmal vor Gericht darüber gestritten werden, wann genau eigentlich ein Einbruchsdiebstahl vorliegt.

Herrschende Rechtsprechung
Nach herrschender Rechtsprechung erfordert das Einbrechen eine Gewalteinwirkung gegen Gebäudeteile. Das Gericht musste die Frage klären, ob auch ein herumliegender Holzkeil, mit dem die Eindringlinge während der Tat möglicherweise die Türe offen hielten, als ein sogenanntes „Einbruchssignal“ gewertet werden kann.

Das sei nicht der Fall, hieß es im entsprechenden Urteil. Mit den üblichen Werkzeugen wie Dietrichen, Drähten oder ähnlichem sei ein Holzkeil jedenfalls nicht zu vergleichen.
Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 9 U 76/10)

Eine interessante Nachfrage dazu über unseren Twitter-Kanal von http://twitter.com/GeV_Immobilien:
@sparkassewitten Und was wäre wenn jemand den Schlüssel einer Person klaut und damit in die Wohnung „einbricht“? Ist das dann kein Einbruch?

Wir haben das mal recheriert und sind bei versicherung-check.net fündig geworden. Dort heißt es u.a. dazu (Zitat)

„Einbruchdiebstahl
Bei einem Einbruch wird in der Regel das Eigentum in der Wohnung gestohlen. Damit der Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss der Tathergang bestimmte Bedingungen erfüllen.

  • Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug, wie einer Brechstange oder einem Dietrich, Zugang zu der Wohnung oder das Haus verschafft haben
  • Konnte ein Dieb mit Hilfe eines vorher geklauten Schlüssels einbrechen, besteht hier auch Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung muss allerdings keine Leistung erbringen, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet wurden konnte
  • Zu Einbruchdiebstahl gehört auch das unbemerkte Eindringen und Verstecken in der Wohnung. Wird in diesem Fall Hausrat gestohlen, besteht hierfür auch Versicherungsschutz

In manchen Fällen verwenden Diebe bei einem Einbruch bestimmte Schlüssel, so dass keine Einbruchschäden zu erkennen sind. Der Einbruchdiebstahl muss dann von dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden, damit eine Leistungspflicht des Versicherers besteht.“ (Zitatende)